60 blofi endlich ist, wie alle Formen der Gesetze, die sich allein auf den äufieren Mechanismus des Staats beziehen, wohin fast der ganze Inbegriff derjenigen gehört, welche in der gegenwärtigen Rechtswissenschaft gelehrt werden . . Den einzigen Schutz gegeniiber der Willkiir und der Ungewifiheit des Empirismus, stellte die Fähigkeit der philosophischen Reflexion zur Bildungvon äufteren Organismen in Einklang mit dem Ganzen dar. Die reale Wissenschaftlichkeit muftte auf der Grundlage der idealen Seite des Absoluten - der Philosophie — erklärt werden. Genau wie das Ganze, als eine systematisierende Bestimmung, notwendigerweise den Teilen vorgeht, mufiten die realen Wissenschaften auf die gleiche Weise als ein Mittel fiir die Kraft des philosophischen Zusammenfiigens angesehen werden. Jede spezialwissenschaftliche Bestimmung mufi infolgedessen philosophisch - „im Geist des Ganzen“ — gedeutet werden und dient somit als Werkzeug fiir das Handlungspotential der Wissenschaftlichkeit. In dieser Hinsicht stellt die Philosophie, und mufi dies tun, den Zentralpunkt des wissenschaftlichen Systems dar, in dem alle einzelnen Ausdriicke zusammenlaufen. Das grofie System der Wissenschaft ist mithin ein Abdruck von der grundlegenden Struktur des Absoluten: „Es wird also auch aufiere Organismus des Wissens vorzuglich auf drei voneinander geschiedenen und doch äufierlich verbundenen Wissenschaften beruhen. Die innere Struktur, die Schelling meinte, wird indessen von den dialektischen Relationen zwischen zwei, in sich entgegengesetzten. Polen gebildet. Daft eine Wissenschaft notwendigerweise im Geist des Ganzen betrieben werden muE, darf also nicht so gedeutet werden, als ob Schelling auf irgendeine Weise ein Fiirsprecher fiir die einfache Organ-Relation der kantianischen Systematik ware. Die allgemeine Aufgabe der Philosophie, die Seele der wissenschaftlichen Erkenntnis darzustellen, durfte keine totale Versklavung der Eigenart der einzelnen Glieder bedeuten. Umgekehrt, ,,diess“ - daf5 alle wissenschaftliche Tätigkeit nach ihrem inneren Zweck betrieben werden und prinzipiell frei von jedem Einflufi von äufieren Interessen sein mufi — ”verhindert nicht, dafi nicht jede derselben in sich den Centralpunkt herstellen und so in das Urwissen zuriickgehen könne".'*^' Die Spezialwissenschaften sind damit nicht trotz ihrer Eigenart wissenschaftlich, sondern offenbar gerade durch sie. Wahres freies Wissen setzt, nach Schellings Auffassung, sogar ein objektives Handlungspotential in der Erkenntnis voraus, denn nur in der Dialektik zwischen Wissen und Handeln kann eine lebende und bildende Wissenschaftlichkeit entstehen: “ 190 189 AaO. S. 312. AaO. S. 283. AaO. S. 306 (meine Hervorhebung). Vgl. Rauh, Christian, Z«r Erkenntmsauffassung Schellmgs trn Rahmen der kLusischcti dentschen Philosophie, S. 75: Schelling stellte fest, dafi ,„Die Transzendental-Philosophie geht aber von keinem Dasein, sondern von einem freien Handeln aus, und ein solches kann nur postuliert wer-
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