266 der Fakultätseinrichtung angeht, so findet sie ihre Ubereinstimmung in den Schriften beider Verfasser.'^^ Es ist iiberhaupt bemerkenswert, welchen Einflufi die deutsche Debatte um die Griindung der Universität in Berlin auf die schwedische Universitätsdiskussion schon seit 1810'^^ hatte. Die schwedischen Wissenschaftler glaubten sich in denselben Streit gegen Utilität und Willkiir einbezogen, der den Kampf ihrer deutschen Kollegen gegen das Massow’sche Schulideal ausgemacht hatte. Die Argumentationslinien auf beiden Seiten wurden aus den Hauptschriften der deutschen Debatte genommen. Fiir die Gegener des Berufsschulideals schien das deutsche Beispiel aufierdem sowohl ein Vorbild als auch eine Aufmunterung zu sein. Der von Schelling philosophisch gestaltete Organismusgedanke wurde von Olivecrona als der einzig mögliche Schutz gegen die drohende Verwandlung der Fakultäten in Berufsschulen präsentiert. Die juristische Fakultät in corpore einigte sich folglich auf folgende Bedenken beziiglich der neuen Universitätsstatuten - eine deutliche Markierung gegen das Berufsschulideal: „In der Welt des Geistes, gleich wie in der Welt der Natur, sind wohl Spezies und Genus, entweder imeingeschränkten oder weiteren Sinn betrachtet, die gegenseitigen Bedingungen und werden nur durch einander vollständig begriffen; aber jeder von ihnen bleibt jedoch in seiner Einzelheit etwas fiir sich Selbstständiges. Aus demselben Grund kann auch aus einem Gesichtspunkt gesagt werden, dafi alle Wissenschaften in gewisser Weise Hilfswissenschaften fiireinander sind, aber wieder, aus einer anderen, dafi es keine Wissenschaft gibt, die nicht innerhalb ihres Gebietes das gleiche selbständige Ziel wie jede andere hat, die Untersuchung nämlich von dem Wahren und dem Rechten, und soil als solche gepflegt werden, so bald sie zu Bewufitsein gekommen, unabhängig dafiir zu arbeiten beginnt. Nun ist die Fakultätsorganisation in ihrem gegenwärtigen Sinn nichts anderes als eine formelle Institution fiir die Leitung des Unterrichts und die Belohnung des Studiums, und kann dadurch nicht berechtigt werden, die Wissenschaften zu splittern oder den Anspruch auf selbständige Behandlung und Entwicklung, die jede Wissenschaft an sich besitzt, zu stören. Aber die Auffassung von Fakultäten als abgeschlossene Spezialschulen steht hiergegen in bestimmtem Streit, und der Versuch sie dazu zu verwandeln, wiirde in konsequenter Entwicklung zu einem Zwiespalt in der Hochschule fiihren. Ein giiltiger, auf innere Verhältnisse begriindeter Grund, sollte da nicht mehr gegen die Verlegung der einzelnen Fakultäten an verschiedene Orte geltend gemacht werSiche Schleiermacher, Friedrich, Gelegentliche Gedanken uher Universitäten in deutschem Sinn, S. 257 ff. und Steffens, Henrik, Ober die Idee der Universität, S. 358 ff. In Israel Htvasser, S. 153, behauptet Liedman, dals sich die Fakultätskonzeption Schleiermachers in der freien philosophischen Fakultätsidee Kants begriindete. Siehe Andrén, aaO. S. 473. Siehe z.B. Samuel Grubbe, der sich nach dem Studium der Schrift Schleiermachers vornahm, eine Arbeit mit dem Titel Några tankar öfver universitetensförhållande till staten medafseende på de svenska (Einige Gedanken iiber das Verhalten der Universität zum Staat in Hinsicht auf den schwedischen) zu schreiben, vgl. Andrén, aaO. S. 511, Fn. 44.
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