265 Gutachten des Erziehungskomitées ging eine, allerdings vorsichtig gehaltene, Kritik an der Aufteilung der prinzipiellen Einheit des Wissens ein, die durch die Fakultätseinteilung geschehen war.'^' Die Einteilung in Fakultäten mufite, nach der Meinung der Majorität im Erziehungskomitée, als eine nur formelle Einteilung aufgefafit werden, eher mit Bequemlichkeit als mit philosophischer Notwendigkeit begriindet.'^^ Das Organisationsideal fiir die akademische Tätigkeit, das dadurch aufgestellt wurde, näherte sich eher der Formder Akademie als der Struktur der Universität. Diese Auffassung traf jedoch auf harte Kritik von Seiten Israel Hwassers,'^^ der meinte, dafi die Lebenskraft der Universität davon abhängig war, inwieweit die philosophisch notwendigen Grenzen zwischen den einzelnen Erkenntnisgebieten der Fakultäten aufrechterhalten oder verletzt wurden. Es ist möglich, die prinzipielle Verwerfung der Fakultätsorganisation durch das Erziehungskomitée und deren Verteidigung durch Israeil Hwasser, als Ausdruck fiir verschiedene theoretische Ausgangspunkte zu erklären. Aus Hwassers in grofien Ziigen schellingsch geprägter Bildungssicht folgte eine starkere Betonung der unabhängigen Position der einzelnen Teile, der Spezialwissenschaften, in der organischen Systematik. Schellings Konzeption der freien Spezialwissenschaften mufi als der Zenit dieser erkenntnistheoretischen Richtung bezeichnet werden und stellte natiirlich einen starken Grund fiir Hwassers Bestreben eine wissenschaftliche Basis fiir die Unabhängigkeit der praktischen Fakultäten zu legen - auch innerhalb des Universitätswesens - dar. Das Erziehungskomitée war statt dessen, wegen der ernsten Drohung, die gegen die Freiheit der Universität gerichtet wurde, von anderen, ebenfalls idealistisch geprägten Diskussionsteilnehmern beeindruckt worden. Schleiermachers und Steffens’ Ausfiihrungen in der Universitätsdebatte prägte wahrscheinlich die Diskussion, die innerhalb des Komitées gefiihrt wurdeundwas die Kritik an 161 Scgerstedt, Fakulteterna och vetenskapens enhet (Die Fakultäten und die Einheit der Wissenschaft), S. 18: „Die von Alters her iibliche Teilung der Lehrer in vier Fakultäten, von denen jede eine gewisse Hauptklasse der Wissenschaften umfafit, scheint ohne Ungelegenheit beibehalten werden zu können, so lange die Fakultäten nicht schärfer voneinander abgesondert werden als bisher bei unseren Universitäten, und so lange die Lehrer aus mehreren Fakultäten auch in gewissen Fällen gemeinsam an Examen oder anderen Aufträgen teilnehmen können" („Lärarnes af ålder brukliga delning med fyra fakulteter, af hvilka hvardera omfattar en viss hufvudklass af Vetenskaper, synas komma utan olägenhet bibehållas, så vida Faculteterna ej skarpare afsöndras från hvarandra än hittills vid våra Universiteter, och så vida Lärarne ur flera Faculteter äfven komma i vissa fall gemensamt deltaga i Examina eller andra förråttningar"), siehe Segerstedt, Den akademiskafriheten 1809—1832 (die akademische Freiheit, 1809-1832), S. 238-284. Denn sonst wurde die Fakultätsorganisation in ein Zunftwesen iibergehen, siehe dazu Andrén, aaO. S. 467, sowie S. 488 und Segerstedt, aaO. S. 10 (Flöijers Kritik der Fakultätseinteilung). Beziiglich des Einheitsprinzips des Komitées, siehe Segerstedt, Fakulteterna och vetenskapens enhet, S. 19 ff. (Grubbes Auik'rung). Siehe oben S. 204. Vgl. Segerstedt, aaO. S. 294 f. Siehe Andrén, aaO. S. 473. 163
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=