RB 44

257 Wissenschaft „ihre Repräsentanten und Pfleger besitzen, und die durch ihre ganze Einrichtung auf einmal eine freie Bildung aus der Vielfalt der Teile erlaubt und zugleich die unauflösliche Verbindung miteinander beibehalt",'"*^ das Ziel war. Gleichzeitig ging der Streit urn das Karolinska Institut in einen intensiven Abschnitt iiber; 1829 kam Israel Hwassers Schrift Uber das Karolinska Institut heraus, in der der Verfasser die wissenschaftliche Einheit und den Zusammenhang den „Technizismen“ des Instituts gegeniiberstellte. Dieses beredte Plädoyer fiir das Heimatrecht der medizinischen Fakultät im Universitätsorganismus verhinderte nicht nur, dafi der Unterricht am Karolinska Institut während eines längeren Zeitraumes hinaus nicht mit der Ausbildung, die von den medizinischen Fakultäten angeboten wurden, gleichgestellt worden war - es versah auch die andere der zwei praktischen Fakultäten, die juristische, mit Munition zur Verteidigung ihres Platzes an der Universitat.'"*^ Die Forderungen eines Umzuges der Universitäten, insbesonderes die der Universität Uppsala, nach Stockholm, wurde während der darauffolgenden Reichtage immer wiederholt. Abwechselnd mit diesem Vorschlag wurde das Herauslösen der praktischen Fakultät vom Universitätsorganismus und deren Verlegung zur Hauptstadt als ein Mittel angefiihrt, den Standard des akademischen Unterrichts zu erhöhen, dargestellt. Während des Reichstages 1856 erreichte, nach Olivecronas Ansicht, die Intensität in dieser Kampagne gegen das Universitätswesen seinemHöhepunkt: „Beim letzten Reichtag wurden Anträge gestellt, teils iiber die Verlegung der Universitäten in Upsala und Lund, teils blofi iiber das Verlegen der juristischen Fakultäten in die Hauptstadt. Ein Antragsteller glaubte sogar der Sache abzuhelfen durch eine Vereinigung der erwähnten Fakultäten mit den WissenschaftsAkademien in Stockholm, obwohl er keinen Zusammenhang aufzeigte, der zwischen den erwähnten Akademien, als gelehrte Gesellschaften und der juristischen Fakultät als integrierte Teile der höchsten Lehranstalt fiir Jugendliche existiert. Alle diese Vorschläge fielen indessen bei diesemReichstag. Olivecronas Kritik an diesemVorschlag stellt ein Schulexempel der Bildungskraft des wissenschaftlichen Argumentationsgrundes dar. Die Tatsache, dafi der Kriegszug, den Olivecrona durch seine Schrift einleitete sich als äuBerst er- « 148 Zit. nach Hornwall, aaO. S. 28. Andréen weist auf den näheren Zusammenhang zwischen der medizinischen und der juristischen Fakultät hin, und spiirt dies in Geijers Schrift, Nytt ,Ett och annat' (Neu ,Ein und anderes'), siehe aaO. S. 491; vgl. Nytt ,Ett och Annat', S. 77 och S. 83 ff. Olivecrona, aaO. S. 2: „Vid sistförflutna riksdag väcktes motioner, dels om förflyttning af Universiteterna i Upsala och Lund, dels om blott de juridiska Faculteternas förläggande i hufvudstaden. En motionär ansåg till och med saken hjelpt genom en förening af nämnde Faculteter och Vetenskaps-Academien i Stockholm, ehuru han icke visade hvad samband, som existerar emellan omförmälde Academic, såsom ett lärt samfund, och de Juridiska Faculteterna såsom integrerade delar af Rikets högsta undervisningsanstalt för ungdom. Alla dessa förslag föllo emedlertid vid riksdagen". 148

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=