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245 fiir seine Reise iiber die unendliche Weite des rechtlichen Stoffes versehen. Das klärte folglich die Grenzen fiir und verteidigte die auf das besondere Objekt — das Recht — begriindete innere Freiheit im grofien System der Wissenschaft. Daf? diese Tätigkeit auch ein deutlich dynamisches Element einbezieht, geht aus Nordlings Beschreibung der wahren Aufgabe und Bedeutung der juristischen Enzyklopädie hervor. Die juristische Enzyklopädie hatte damit den gefallenen Mantel der Rechtsgeschichte, besonders der inneren Rechtsgeschichte, auf die Schulter genommen und geriet in die bemerkenswerte Situation, allein das wissenschaftliche Element der Rechtslehre auszumachen. Nordlingzögerte deshalb nicht, der juristischen Enzyklopädie den Rang, die eine derartige Leistung verdiente, zu geben: „Nach der jetzt gemachten Darstellung zögere ich nicht, der juristischen Enzyklopädie den ersten Platz unter den Wissenschaften zu geben, deren Entwicklung den neuen Lehrern anvertraut worden ist. Ja, sie scheint mir den ersten Platz auf dem ganzen juristischen Feld einzunehmen. Sie stellt das zusammenhaltende Glied zwischen den iibrigen Rechtswissenschaften dar; das Licht, das von jeder einzelnen ausgeht, konzentriert sich bei ihr zu einem Punkt. Sie holt ihre Nahrung aus dem jetzt geltenden Recht, aus demgeltenden Recht verschiedener Völker, von deren zuriickgelegter Rechtsentwicklung, aus dem von verschwundenen Völkern und der ganzen Menschlichkeit durchgegangenen Rechtsleben. Also von Erfahrungen des Gegenwärtigen und Vergangenen durchdrungen, aber gleichzeitig dariiberstehend, versetzt sie uns auch in die Lage, etwas den Schleier zu liiften, der die Zukunft verbirgt und ahnende Blicke auf die Tage, die noch nicht gekommen sind, zu werfen. Der Drang nach Systematik, der die wissenschaftlich gebildeten schwedischen Juristen zu dieser Zeit charakterisiert, bekam einen direkt praktischen Ausdruck in Olivecronas drittemVorschlag zur Reformierung der Juristenausbildung. Der Unterschied zwischen einem Rechtswissenschaftler und einem Praktiker wie Theorell zeigte sich, nach Ohvecrona, besonders darin, inwieweit die in Rede stehende Person den Grund angeben kann, der in der Lage ist, die Teile zu einem Ganzen zusammenzufiigen. Die innere Ordnung im rechtlichen System, auf die sich Olivecrona bezieht, ist offenbar die organische Systematik der Rechtswissenschaft. Umzu garantieren, dab dieses systematische Element nicht verlorengeht, wenn der Student vor die Aufgabe gestellt wird. “ 124 AaO. S. 12: ,,Efter nu gjorda framställning tvekar jag icke att åt juridiska encyklopedien gifva första rummet bland de vetenskaper, hvilkas utvecklande blifvit åt den nye läraren anförtrodt. Ja, hon synes mig intaga det första rummet på hela det juridiska fältet. Hon utgör den sammanhållande länken mellan de öfriga rättsvetenskaperna; det ljus, som från dem hvar för sig utgår, koncentreras hos henne i en punkt. Hon hemtar sin näring från den nu gällande rätten, från olika folks gällande rätt, från deras tillryggalagda rättsutveckling, från försvunna folks och hela menskligheten genomgångna rättslif. Sålunda genomtrångd af erfarenheter från det närvarande och förflutna, men på samma gång stående öfver dem, såtter hon oss ock i stånd att något lyfta på den slöja, somdöljer framtiden, och kasta anande blickar öfver dagar, som ännu icke kommit", \g\. Juridiska Encycklopcdin (Die juristische enzyklopädie) §§ 10 och 27.

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