RB 44

232 die geistige Kraft, wovon die Gesellschaftsordnung durchdrungen wird und durch den sie in alien ihren verschiedenen Teilen unmittelbar aufrechterhalten wird, aussprechen“, beinhaltet, daft das Interesse der Wissenschaft sämtliche Teile der Gesellschaftsorganisation durchsäuern soil. Dagegen wehrte sich Olivecrona erfolgreich dagegen, die Legitimität der äufieren Zwecke innerhalb der wissenschaftlichen Sphäre anzuerkennen. Dieser Ståndpunkt gab den historischen Erkenntnisarten eine unerhört verantwortungsvolle Aufgabe im Gesellschaftsleben, die spezialwissenschaftlichen Disziplinen mul^ten die wissenschaftlichen Forderungen erfullen, urn die geistige Kraft in der Aufienwelt darzustellen. Die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz wurde dadurch eine Schicksalsfrage fiir das Wohl und Wehe der ganzen Nation. In den Spielregeln der organischen Systematik liegt, dafi die prinzipielle Unabhängigkeit der verschiedenen Elemente den lebendigen Ausdruck fur die einheitschaffende Kraft der allgemeinen Ganzheit darstellt. Damit dieses besondere Element im Wissen - ohne Riicksicht darauf, ob man in dieser Hinsicht auf die Persönlichkeit des Erkenntnissubjekts oder auf die besondere Natur des Gegenstands zielt — iiberhaupt fruchtbar werden kann, wird vorausgesetzt, dal5 es in Relation zur allgemeinen Einheit imWissen und in der Natur gesetzt wird. Diese Operation wird besonders in den Extrempunkten des Erkenntnisprozesses veranschaulicht, d.h. in der Philosophie und in der Geschichte. Nur durch das Studium dieser allgemeinen und grundlegenden Fächer ist es, nach Olivecrona, möglich, die Dialektik, die das wahre Erfassen des Besonderen möglich macht, richtig zu verstehen. Der Mangel an Lehrkräften traf jedoch gerade diese allgemeinen und grundlegenden Fächer am härtesten, als ein bezeichnendes Beispiel dieses Phänomens fiihrte Olivecrona den Zustand und Rang des römischen Rechts in den rechtlichen Studien an: „Ich habe bereits angemerkt, dais seit 120 Jahren keine öffentlichen Vorlesungen in römischem Recbt an der Universitat Uppsala stattgefunden baben. Das römiscbe Recht wird ganz und gar nicht von den meisten studiert, die zum Richter ausgebildet werden; es wird nur von den juris-Kandidaten studiert, und es fehlt oft auch bei ihnen die gebiihrende Griindlichkeit. Als eine allgcmcine Fufuiametitierung der juristischen Spezialstudien sollte es jedoch nicht versäumt werden, auch wenn es bei uns keine Giiltigkeit als Gesetz hat und also nicht zu irgendeiner unmittelbaren Anwendung kommt. Genau wde zu einer griindlichen humauistischen Bildung die Kenntnis der klassischen Sprachen gefordert wird, ebenso soil auch zu einer grundlichen juristischen Bildung das Studium des römischen Rechts gehören. Dieses Studium sollte, aus diesem Grund, nach meiner Meinung, alien auferlegt werden, die zu kiinhigen Richtern oder höheren Funktionären innerhalb der administrativen Reichsämter vorbereitet werden. Das ernsthafte Studium des römischen Rechts, das wahrend des 17. Jahrhunderts stattland, steuerte ohne Zweifel in wesenthchem Mafie dazu bei, die vielen ausgezeichneten Rechtsgelehrten, Staatsmanner und Juristen zu bilden, die zu dieser Zeit dem Vaterland Ehre machten. In den Verfassungen, die im Laufe des genannten Jahrhunderts aufkamen und die land- oder stadtgesetzlichen Vorschrif-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=