226 Theorells Auffassung hatte ihren Grund, nach Olivecrona, unter anderem in dem möglicherweise iibertriebenen „Vertrauen zum eigenen Vermögen" des Autodidakten. Aber dieser Vorschlag war vor allem ein Ausdruck fiir eine brotwissenschaftliche Bildungsauffassung,^^ in der die öffentlichen Vorlesungen nur die Aufgabe hatten, eine Möglichkeit zur Kontrolle der Befähigung der Professoren zu geben und ,,zur angenehmen Zerstreuung fiir den fleiBigen Studenten (S. 8-9)“.*°° Fiir Olivecrona erschien die öffentliche Vorlesungen weit davon entfernt ein veraltetes Uberbleibsel zu sein, als das vornehmste Kriteriumdes wissenschaftlichen Unterrichts. Der rniindliche Vortrag war die Unterrichtsform, die am besten in der Lage war, das selbständige und wissenschaftliche Studiumgleichzeitig zu stimulieren - und eine Unterrichtssituation, die diesen Elementen beraubt wurde, entspricht damit nicht mehr ihrem eigentlichen Zweck. Die anderen Maftnahmen, die Theorell, um den Standard der juristischen Studien zu erhöhen, vorgeschlagen hatte, beriihrte eine zu dieser Zeit höchst aktuelle und umstrittene Frage, nämlich, inwiefern es geeignet war, die Anzahl Lehrstiihle zu erhöhen oder zu vermindern: „Was nachher die Reduzierung der Anzahl der Lehrstiihle anbelangt, so geht der anonyme Verfasser von dem Grundsatz aus, dafi, nachdem man die uberfliissigen Vorlesungen entfernt hat, so ,,kommt die Frage beziiglich der geeigneten Reichweite des Wirkungskreises eines Professors auf demErkenntnismafi (?) zu beruhen, das ihm am besten zu erwerben auferlegt werden kann“(?) (S. 9). Der Leser wird hieraus sofort bemerken, da£ seine Universitätsreformin diesem Teil ebenfalls auf seiner Auffassung vomZweck der ganzen Universitätseinrichtung beruht, als ,,Erwerben eines gewissen Erkenntnismafies", nicht weniger fiir die Professoren als fiir die Studenten. In Ubereinstimmung damit, und da, nach seinen Worten, „die Frage folglich nur umdie Erkenntnis, die gefordert wird, um leidlich (?) „examinieren“ zu können bleibt, meint er, dafi vier Professoren in der juristischen Fakultät eine iiberfliissig grofie Anzahl sind und auf drei eingeschränkt werden kann; in der philosophischen Fakultät will er fiir die Geschichte drei Lehrstiihle haben, aber dagegen fiir die Philosophie, ,,wenn die Dienstpflicht der iiberflussigen Vorlesungen vermindert wird (S. 18) nur einen . . . AaO. ibidem: ,,Aber darin erscheint auch, dafi der Verfasser nie an die wissenschaftlichen Studien an der Universität denkt, sondern einzig und allein an das Einsammeln des „Erkenntnismafies", das in einembesonderen Unterrichts- und Examensreglement bestimmt sein kann“ (,,Men deri framträder också, att författaren alldrig tänkt på vetenskapliga studier vid Universitetet, utan allena på insamlandet af det „kunskapsmått“, somi ett särskildt undervisnings- och examensreglemente kan vara bestämdt"). AaO. S. VI: ,,till angenäm förströelse för den flitige studerande (s.8-9)“. AaO. ibidem: ,,Vidkommande sedermera minskningen af lärostolarnas antal, utgår den anonyme författaren ifrån den grundsats, att sedan man borttagit de öfverflödiga föreläsningarna, så ,,kommer frågan om den lämpliga vidden af en professors verkningskrets att bero af det kunskapsmått(?), som lämpligen kan honom S)elf åläggas(?) att inhemta" (s. 9). Läsaren torde häraf genast finna, att hans universitets-reform i denna del likaledes är beroende af hans uppfattning af hela Universitetetsinrättningens ändamål, såsom varande ,,lnhemtandet af ett visst kunskapsmått" ej mindre för professorerne än för studenterna. 1 öfverenstämmelse härmed, och då, enligt hans “ lOI
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