223 Dennoch ist es offenbar, dafi sowohl Schlyters Ausfiihrungen als auch Theorells Reorganisationsvorschlag bloi? verschiedene Antworten auf ein und dieselbe zwingende Frage darstellen, nämlich: wie soli der notwendige Selektionsgrund fiir das juristische Studiumdefiniert werden? Die Bedrangnis der akademischen Tätigkeit bestand in einem belastenden Stoffiibergewicht. Es war absolut notwendig, einen bestimmten Grund zu finden, umden Umfang des Materiales zu begrenzen, dariiber waren sich vermutlich beide, Olivecrona und Theorell, einig. Die Frage war nur, wer verfiigte iiber diesen Grund - die Wissenschaftler oder die AuBenwelt? Fiir Olivecronas Teil war es selbstverständlich anzunehmen, daft die Forderungen der Wissenschaftlichkeit als einzigen Argumentationsgrund die Gestaltung der Juristenausbildung steuern sollte. Theorell deklarierte freilich auch, dafi „die Universitäten ohne Zweifel eingerichtet sind, umdie Gelegenheit zumErwerb von jeder Art wissenschaftlicher Bildung zu bieten . . Aber er widersprach sofort selbst diese Behauptung durch das Beschreiben der zweckmäfiig organisierten Universität als „Penne“: „Mit dieser Auffassung von der Universität als eine Institution zum Sammeln von Kenntnissen durch Lehrer, die Hinweise auf Bucher geben (S. 6, 12), oder zu vorhandenen Mitteln, wie z.B. Bibliotheken, hängt mit seinem Vorschlag iiber das genau fixiert^ Erkenntnismafi durch ,,bestimmte Vorschriften iiber den Grad des Wissens, der in jedem Fall fiir den Zweck erforderlich ist“ (S. 20), zusammen. Und konsequenterweise folgt daraus nach seiner Ansicht auch, dafi ,,eine geschickte und zuverlässige Examination" ist, ,,was unumgänglich" von der Lehrertätigkeit „gefordert wird", von der Lehrertätigkeit, und dafi er daher von seinem Gesichtspunkt behaupten kann, dafi das, was man danach von der ganzen Bedeutung der Universität zuriickläfit, nicht leicht auf den ersten Blick einzusehen wäre. In dem Satz ,,der Grad des Wissens, der in jedem Each fiir den Zweck gefordert wird", versteckten sich die Forderungen der äufieren Zwecke — die Abnehmerinteressen — auf eine zweckmässige Berufausbildung. Dies machte auch die vornehmste Drohung gegen die wahre Bestimmung des akademischen Studiums aus. Olivecrona fuhr fort: Olivecrona, aaO. S. IV. '’■* AaO. ibidem: „Med denna uppfattning af Universitetet såsom en anstalt för samlandet af kunskaper genom lärare, som lemna anvisning på böcker (s. 6, 12), eller tdl hands varande medel, såsom bibliotheker m.m., sammanhänger hans förslag om kunskapsmåttens noggranna fixerande genom ,,bestämda föreskrifter om graden af det vetande, som i hvarje ämne för ändamålet erfordras" (s. 20). Och conseqvent häraf följer ock, enligt hans åsikt, att ,,ett skickligt och pålitligt examinerande" år det, ,,somoundgängligast af allt erfodras" af lärare-verksamheten, och att han derföre kan, från sin synpunkt, påstå, att ,,hvad man derefter lemnar qvar af Universitetets hela betydelse, torde icke vara lätt att i första ögonkastet inse", vgl. aaO. ibidem: ,,Zu diesem Zweck sind Lehrer erforderlich, sagt er (S. 1), umdenen, die unterrichtet werden, ,,vollständige Anweisung auf Mittel zum Erwerb von Allem, was jedermann zu wissen wiinscht und die mnerhalb der Grenzen der Kultur liegen, die die Wissenschaften bis dahin gewonnen haben", zu geben . . .“ (,,För detta ändamål erfordras, säger han (s. 1), lärare för att lemna dem, som undervisas, ,,fullständig anvisning pä medel att inhemta allt hvad enhvar önskar veta och som ligger mom gränserna af den odling, vetenskaperna dittills vunnit . . ."). u 94
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