221 Olivecronas Besorgnisse kommen deutlich in den zwei letzten Sätzen dieses Zitates zumAusdruck: die Kritik, die von aufien gegen die juristische Fakultät gerichtet wurde, sollte zur Auflösung der traditionellen Fakultät fiihren können. AuBerdem fehlte der Seite der Kritiker die Erkenntnis iiber den einzigen wahren Grund fiir eine Reorganisation der akademischen Anstalten. Das Mifitrauen, das Olivecrona gegen diese Kritik hegte, das seine Ursache in der Welt aufierhalb der Universität hatte, gibt der Schicksalsfrage Ausdruck, vor die die Wissenschaftler gestelit wurden: welche sind die Zwecke, denen man es zulassen soil, die Entwicklung der akademischen Anstalten zu steuern? Der Gegensatz zwischen äufierem und innerem Zweck stellte eine schmerzhafte Realität fiir die Rechtswissenschaftler dar, nicht allein auf Grund der Spannung und der Gegensätze zwischen den Vertretern der Fakultät und den praktisch tätigenJuristen, die ihn verursachten.^^ Wenn Schlyter versuchte, die rechtswissenschaftliche Identität der akademisch tätigen Juristen zu definieren, geschah dies notwendigerweise gleichzeitig mit der Bestimmung des direkten Gegensatzes dieser Identität: die theoriefeindlichen ,,Praktiker“. In der zweiten Auflage seiner Schrift focht Knut Olivecrona eine Schlacht mit gerade einem derartigen Praktiker aus, um die Universitätseinrichtung dagegen zu verteidigen, von äuBeren und unbefugten Zwecken gesteuert zu werden. Eine kurze Zeit, nachdem Olivecronas Pamphlet in erster Auflage erschienen war, wurde eine Gegenschrift publiziert, in der ein anonymer Verfasser gegen Olivecronas Standpunkt polemisierte. Olivecrona nutzte die Einleitung zur zweiten Auflage seiner Schrift dazu aus, die kritischen Gesichtspunkte des anonymen Verfassers zu behandeln und umseinerseits die Reform, die in der Gegenschrift vorgeschlagen wurde, zu kritisieren. Olivecronas Polemik ist sehr interessant — indem er versucht, die Beweggriinde des Gegners zu enthiillen, zeigt er auch den eigenen Standpunkt des Rechtswissenschaftlers. Auf verschiedene Weise unterstreicht Olivecrona das Faktum, das die Gegenschrift - Ideen zu einer Universitätsreformin eine ganz andere Richtung als die, diefiir die Reorganisation derjuristischen Fakultät zur Sprache gebracht sind‘^° - von einem Aufienstehenden, einem Praktiker verfafit wurde: „Im Verfasser der erwähnten Schrift wird ein Mann wiedererkannt, der von gliicklichen Naturanlagen begiinstigt, in der Schule der juristischen Praxis sich Professor C.irl Olof Delidén, ein anderer von Olivecron-as Kollegen, versuchte in einem Artikel iiber Theorie und Pr.ixis in der Gesetzeskunde - Omtheori och praxis i lagfarerihetcn - mit geringem Erfolg diese zwei verschiedenen Gesichtspunkte zusammenzuriicken. Er wurde dabei gezwungen, eine Art vermittelndes Glied zwischen der theoretischen und der praktischen Tätigkeit innerhalb der Juristik zu finden, die sogenannte Gesetzgebungstheorie. Was diese Gesetzgcbungstheorie näher beinhalten sollte und auf wclche Weise sic Theorie und Praxis zusammenbinden sollte, ist sehr unklar. hii’cr till en univcrsitets-rcformi belt antiati riktnmg än somfor denJuridiska Facultctens ombddning blifvtt ä bane bragt.
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