4 zung eine unabhängige Wissenschaftlichkeit — oder, wie Ritschl es im Jahre 1908 darstellte: „die . . . akademische Freiheit [hat] die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre zur unumgänglichen Voraussetzung . . . Die Analyse dieses Argumentationsgrundes mufite also einer geschichtlichen Untersuchung der Wissenschaftsbestimmungen, die während dieser Zeit vorherrschend waren, vorausgehen. Eine solche Darstellung kann ambesten ihren Anfang in der Definition von der freien Wissenschaft haben, die Otto Ritschl in seiner Vorlesung iiber Die freie Wissenschaft und der Idealismus auf den deutschen Universitäten aufstellte. « 12 Ritschl, Otto, Die freie Wissenschuft und der Idealismus auf den deutschen Universitäten, Vorwort.
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