215 ristische Studium, d.h. die Kenntnis des positiven Rechts, in eine wissenschaftliche Formgiefien zu können. Das war der Sinn der neuen Epoche, die Olivecrona mit Schlyters Vermögen, durch seine rechtshistorischen Vorlesungen Impulse zu einem wissenschaftlicheren Studium des geltenden Rechts zu geben, verbinden wollte: „Infolge des Impulses zu einemwissenschaftlicheren Studium, der von den Professoren Schlyter und Bergfalk gegeben wurde, begann auch Boethius amSchlufi seines Lebenslaufs zu versuchen, in seinen Vorlesungen das Zivilrecht nach einem geordneten System vorzutragen, aber er konnte dies leider nicht mehr durchfiihren. « 79 Mit Schlyters Eintreffen an der Universität Uppsala veränderte sich offenbar die Atmosphäre in der juristischen Fakultät. Andere Forderungen wurden plötzlich an das akademische Studium gestellt; wer nicht in der Lage war, die Forderungen der Wissenschaft zu erfiillen, wurde angesehen, als sei seine Aufgabe als Lehrer an einer Universität gescheitert. Hinter dieser neuen Generation von Juristen, die die akademische Laufbahn gewählt hatten, in Olivecronas Schrift vorderst vertreten von Carl Johan Schlyter - verbarg sich ein starker sollte, so dafi der Juris-Professoi'in alien Angelegenheiten der juristischen Fakultät von zwei Mitgliedern der philosophischen Fakultät ständig uberstimmt werden sollte.“ Dieser Vorschlag wurde freilich abgelehnt, aber da tauchte direkt eine neue Streitfrage auf: Das Recht des Philosophie-Professors bei der Austeilung von Prämien auch innerhalb der Domäne der juristischen Fakultät teilzunehmen. Aber auch in dieser Frage kam der Ausgang des Streits den Philosophen entgegen; Die Ansicht des Juris naturae et gentium-Professors, dafi seine „Wissenschaft ebenso wie Professor Dr. Flolmbergssons zu dieser Fakultät zählen" sollte, fand kein Gehör. Dadurch, dafi das Recht der Philosophiae practicae-Professur auf Sitz und Stimme 1842 voll und ganz abgeschafft wurde, wurde dem einseitig philosophischen Naturrecht der Gnadenstol? gegeben. AaO. S. 21: „Till följd af den impuls till ett mera vetenskapligt studium, som gafs af professorerne Schlyter och Bergfalk, började äfven Boethius mot slutet af sin lefnad att försöka i sina föreläsningar föredraga Civil-Rätten efter ett ordnadt system; men han hann tyvärr aldrig genomföra detta“. Es ist erstaunlich, wie lange Spuren der alten Aufteilung der Jurisprudenz in Naturrecht und positiver Gesetzeskunde in den rechtswissenschaftlichen Bearbeitungen im 19. jahrhundert auftauchten. In Ebbe Samuel Brings Arbeit, Grunderna til Swenska Civil-Lagfarenheten uti systematisk ordning (Griinde zur schwedischen Zivd-Gesetzeskunde in systematischer Ordnung), herausgegeben 1817, werden auf eine widerspruchsvolle Weise Zitate aus vornehmlich Schellings Arbeiten - teils System des transzendentalen Idealismus (was den Begriff ,,das natiirliche Gesetz“ betrifft), S. 6, § 3; teils Methode des akademischen Studiums auf Seite 47 f. (das historische Element) und S. 52, mit mehreren Stellen - mit der traditionellen Aufteilung in eigentliche, rein philosophische Wissenschaften, vor allem Naturrecht und Philosophic, und der positive Rechtslehre vermischt. Schlyter wird von Olivecrona als ein Impulsgeber zu einer wissenschaftlicheren Bestimmung des Studiums dargestellt; vgl. dabei Bergfalks und Lindblads mchr umschreibende Einsätze, aaO. S. 14 f. Uber die Periode zuvor, siche S. 14, betreffcnd Themptanders und Boethius’ Versuch, das juristische Studium zu reformieren, der aus verschiedenen Grunden miBlang: ,,Als Themptander imJahr 1824 juris patrii et romani-Professor wurde, gab er Anlal? zu hoffen, dals er in der Lage wäre, die Studien wiederzubeleben; aber ihm blieb viel zu kurze Zeit (2 jahre) um etwas Wescntliches auszurichten, um die juristischen Studien aufzuwerten. Sein Nachfolger Boethius begann
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