213 nach dessen Begriff scheint statt dessen von den Vertretern der philosophischen Fakultät herzuriihren; besonders hervorgetreten war in dieser Hinsicht Jacob Boethius’ Vater, Professor Daniel Boethius. Dieser, von der kantianischen Wissenschaftsauffassung stark geprägte Philosoph stellte eine grofie Anzahl Schriften iiber die wahre Natur des Rechts und der Ethik vor. Aufier den Arbeiten, die Daniel Boethius iiber Moral und Sittenlehre^"* verfafite, gibt es eine grofie Anzahl Dissertationen, die den Rechtsbegriff behandeln. In Boethius’ Lehrbuch des Natur-Rechts^^ wird die Wesensverschiedenheit zwischen der Sittenlehre und der systematischen Bearbeitung des Rechts betont.^^ Der systematische Ansatz bestand aus dem Bestreben der menschlichen Vernunft, ihre Gedanken in zufriedenstellende Ubereinstimmung mit sich selbst zu bringen - d.h. das Recht nach ,,einer unparteilichen Vernunft" einzig und allein aus formellen ,,Grunden nis vomRecht kann dagegen nur die Sittenlehre - der nähere Inhalt der Privatautonomie - dem Philosophen vermitteln. Wenn der Verfasser in die besondere Einteilung des Naturrechts hineinkommt, scheint das römische Recht als Wissensquelle anstelle der Vernunft zu treten. Das römische Rechtsinstitut stellte den Grund fur die Einteilung des positiven Rechts dar. Savignys Charakterisierung der Wissenschaftler, die die klassische römische Rechtswissenschaft als ein wissenschaftlich sanktioniertes Naturrecht anwandten, scheint Daniel Boethius’ Vorgehen gut zu beschreiben. Vater und Sohn, Daniel und Jacob Boethius, repräsentieren in dieser Hinsicht die zwei Extrempunkte — Gegenpole — in der intellektuellen Bearbeitung des rechtlichen Stoffes. Die erkenntnistheorethische Einseitigkeit, die nach Savignys Meinung die geschichtlichen Offenbarungsformen des Naturrechts prägte, wirkte in zwei Richtungen; die Erkenntnis des Rechts wurde so aufgefaftt, dal^ es eine philosophische und eine geschichtliche Seite hat, aber es konnte keine eigentliche Verbindung dieser Elemente zu einer Ganzheit erfolgen. Die Philosophen, in diesem Falle ein stark kantianisch geprägter Philosoph, suchten allerdings ein systematisches, wenn auch nur formelles Prinzip in dem emanzipierten Stoff. Aber der systematische Ansatz, der das Resultat von Daniel Boethius’ Anstrengungen in dieser Richtung ausmachte, macht den Ein- « 77 ZU konstruieren. Material und damit atheoretische KenntSiche vor allem Boethius, Daniel, Anvisning till Sedeläran såsom vetenskap (Anweisung zur Sittenlehre als Wissenschaft). Lärobok Hti Natur-Rätten. Boethius, Daniel, Lärobok uti Natur-Rätten (Lehrbuch des Natur-Recht), S. 12: . . das Natur-Recht, dessen Gesichtspunkt niedriger ist, soil in einer beständigen, obgleich nur negativen Relation zur Sittenlehre vorgestellt werden; oder dai? das äulJere Recht, das das Naturrecht aussticht, keinen Widerspruch zum inneren, zum Gegenstand der Sittcnlehre beinhaltet (,,. . . NaturRätten, hvars synpunct är lägre, bör föreställas i ett beständigt, ehuru blott negatift, afseende pä Sedeläran; eller att det vttre rätta, som Naturrätten utstakar, ej innebär någon motsägelse emot det inre, som är Sedelärans foremal"). AaO. S. II (imVorwort).
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