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212 ..Professor Boethius benutzte gewöhnlich bei seinen Vorlesungen die kommentatorische Methode. Er kommentierte Kapitel fiir Kapitel iiber Ehe, Erbschaft und Grundbesitz imGesetzbuch sowie das 1. und 9.-18. Kapitel imHandelsgesetzbuch. Diese Methode kann freilich ihre Vorteile haben; bringt jedoch nicht, einseitig angewandt, einen klaren Begriff iiber das Zivilrecht als Wissenschaft. Die Studenten können bei einer solchen Methode wohl Erklärungen fiber schwere Gesetzesstellen erhalten, aber sie gewinnen keinerlei tiefere Einsicht in diesen wichtigen Zweig der Gesetzeskunde, noch weniger lernen sie den Zusammenhang des Zivilrechts mit den iibrigen Teilen der Rechtswissenschaft einzusehen. Dafi die kommentatorische Methode blo£ das referierende und stoffsammelnde Signum trägt, geht aus Olivecronas Beschreibung hervor. Die prinzipielle Unbestimmtheit des Stoffes in Kombination mit einer einseitig angewendeten kommentatorischen Methode macht die akademische Tätigkeit offen fiir Willkiir und belanglose Riicksichten. Boethius’ Lehrmethode gibt folglich keinen klaren Begriff vom Zivilrecht als Wissenschaft, denn, wie Olivecrona es ausdriickte: „Juristischer Kasuistik kann niemals wissenschaftlicher Rang verliehen werden“.^* Weder die Schilderung Olivecronas noch die Darstellungen anderer von Boethius’ wissenschaftlicher Tätigkeit und Produktion ist ganz kritisch gefärbt; vielmehr tritt das Bild von einem nicht immer theoretisch hervorragenden - insbesonders nicht im Vergleich mit Schlyter^^ - aber fleifiigen Juristen mit Weltmannqualitäten hervor. Uberhaupt scheint die Bearbeitung des rechtlichen Stoffes, die innerhalb des Gebietes der juristischen Fakultät erfolgte, in dieser Zeit keinen systematischen Einschlag gehabt zu haben. Die akademisch tätigen Juristen gaben sich scheinbar damit zufrieden, die Gesetze zu kommentieren, eines nach dem anderen, in der Reihenfolge, wie sie imGesetzbuch vorkamen.^^ Der einzige Versuch einer systematischen Bearbeitung des Rechts “70 Olivecrona. aaO. S. 20; ..Prof. Boethius begagnade vanligen vid sina föreläsningar den commentatoriska methoden. Han commenterade kapitel för kapitel Giftemåls-, Ärfda- och Jordabalken samt 1 och 9-18 kap. Handels-balken. Denna method kan visserligen hafva sina fördelar; men bibringar dock icke. ensidigt använd, ett klart begrepp om Civil-Rätten såsom vetenskap. De studerande kunna vid en sådan method vål erhålla förklaringar öfver svårare lagställen, men vinna aldrig någon djupare insigt i denna vigtiga gren af lagfarenheten. ännu mindre lära de sig inse CivilRättens samband med öfriga delar af rättsvetenskapen". AaO. S. 44: ..juridisk casuistik kan ej skänkas rang av vetenskap". Siehe imSvenskt Biografiskt Lexikon (Schwedisches Biografisches Lexikon). Bd. 5. S. 146. betreffend der Professorenernennung. in der Boethius nach einer Anzahl Runden imVorschlagsausschufi schliefilich Schlyter schlug. Boethius wurde auf Grund einer gröfieren Produktion von der Majorität an die Spitze gesetzt. Der Verfasser der Notiz merkt an, dafi, obwohl Schlyter unzweifelhaft die gröfiere Begabung war, es vermutlich richtig war, den bedeutend älteren und zu dieser Zeit meritierteren Boethius vorzuschlagen. Boethius’ Arbeiten wurden, nach dem Artikelverfasser, davon geprägt, dall sie nichts direkt ..Neues" (..nytt") beinhalteten, aber sie wiesen doch ..Klarheit und Ordnung" (,,klarhet och reda") auf. Siehe z.B. Boethius, Jacob Edvard, Om gästgifven- och skjutsinrättningen (Uber Gasthofund Fuhrwerkseinrichtungen m Schweden).

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