211 Es geht aus diesem Zitat hervor, dafi es nach Olivecronas Meinung vor allem die Qualität des reinen juristischen Studiums war, das während der Niedergangsperiode der Fakultät verschlechtert wurde. Worauf dieser Vorgang beruhte, geht aus dem Konstatierten hervor, dafi die Studien vorgingen „ohne, dal? die Studenten irgendeinen Begriff von der Jurisprudenz als Wissenschaft bekamen”. Der charakteristische Zug im Verfall der juristischen Fakultät war folglich das markante Unvermögen, das Recht wissenschaftlich darzustellen. Der Gegensatz zu diesem unwissenschaftlich betriebenen Studium bestand, nach Olivecrona, aus Schlyters Vermögen, dem juristischen Studiumneue Impulse zu geben. Schlyter wird in Olivecronas Schrift durchgehend als ein Impulsgeber zu einem wissenschaftlicherem Studium des rechtlichen Materials dargestellt, und das vornehmste Beispiel davon war der Einflul?, den er, wird behauptet, auf Professor Jacob Edvard Boethius’ Lehrtätigkeit ausiibte. Bezeichnend fur die Neugestaltung, die Schlyters Vorträge der Rechtsgeschichte bedeutet hatten, und fiir den neuen Geist, der danach das rechtliche Studium prägte, ist der Vergleich, den Olivecrona zwischen seiner eigenen Lehrmethode und Boethius’ blol? kommentatorischen Methode anstellt: der Jiinglinge, die jährlich von den Akademien zum Gerichts- und Rechenschaftswesen des Reiches dimittiert werden), S. 120: ,,In Betrachtung hiervon, und weil das Konsistoriumdiese Vermutung nicht gutheifit, sondern vielmehr meint, dal? das Nichtvorhandensein von den ersten Grunden der Wissenschaftsteile, die ein jeder fiir seinen Beruf braucht, was eine normale Folge auf das allzu friihe Beenden des akademischen Unterrichts wird, mufite notwendigerweise Unsicherheit bei der Ausubung und Anwendung, von demman gelernt hat, erzeugen, verursacht einen Mangel an Zusammenhang und Ubereinstimmung bei der Administration und Rechtsprechung, sowie oft genug erscheint eine Leichtsinnigkeit, die macht, daf? sowohl der Sinn fiir die erhaltene Erkenntnis verschwindet als auch deren Wert schliefilich ganz verkannt wird; so glaubt das ConsistoriumAcademicum, auch imHinblick auf die Umstände, dafi man nicht mit Sicherheit damit rechnen kann, dafi die Studenten die nachdenkliche Gesetztheit haben, die es ihnen zulassen sollte, selbst einzusehen, was sie an wissenschaftlicher Bildung und Griindlichkeit durch zu grofie Beschleunigung ihres Examens verlieren, dafi eine gesetzliche Vorschrift und Berichtigung von Nöten ist . . (,,I betraktande häraf och då Consistorium icke gillar denna förmodan, utan fast mera förmenar, att den saknad af första grunder uti de wettenskapsdelar, hwar och en för sitt yrke behöfwer, hwilken blir en wanlig följd af den Academiska underwisningens för tidiga upphörande, nödwändigt måste alstra osåkerhet wid utöfningen och anwändandet af hwad man lärt, förorsaka brist på sammanhang och öfwerenstämmelse uti Administrationen och Lagskipning, samt ofta nog werka en lättsinnighet, som gör att både håg för kunskapers inhämtande förswinner, och deras wärde sluteligen aldeles misskännes; så har Consistorium Academicum, äfwen med afseende på den omständigheten, att hos de Studerande icke med säkerhet kan på räknas den eftertänksamma stadga, som skulle tillåta dem sjelfwe inse hwad de i wettenskaplig bildning och grundlighet förlora genomför stort påskvndande af sin Examen, trott någon laglig föreskrift och rättelse härutinnan wara af nöden . . Vgl. Annerstedt, Claes, Upsala Universitets historia, 1719-1792 (Geschichte der Universität Upsala, 1719-1792), S. 290 ff., insbes. S. 297. Jacob Edward Boethius, Olivecronas Vorgänger auf dem Platz als juris patrii et romani-Professor, hatte bis zu seinem Tod 1849, auch nach schwedischem Mafistab eine ungewöhnlich kleine wissenschaftliche Produktion hervorgebracht. Sie beschränkte sich auf eine Anzahl Dissertationen, Vorlesungsanmerkungen und einige Rezensionen in Zeitschriften, siehe Svenskt Biografiskt Lexikon (Schwedisches Biografisches Lexikon), Bd. 5, S. 145-148. 69 15
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=