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208 nung setzte dies in der Praxis voraus, dal? mindestens drei, besser fiinf Professuren der Bearbeitung der Rechtswissenschaft gewidmet werden sollten. Hwassers Auseinandersetzung setzt im Grofien und Ganzen eine wohl emanzipierte Vernunft voraus; in Wirklichkeit war es, damit die juristische Fakultät je in der Lage sein sollte, ihre Bestimmung zu erfiillen, notwendig, dal? ein freier Rechtswissenschaftler, ein Kant der Rechtswissenschaft, die erste notwendige Initiative zu einer durchgreifenden Reformierung der Juristenausbildung nach den Forderungen der Wissenschaftlichkeit ergriff. Die Reorganisation des juristischen Studiums zu einem mit den sozialen und wissenschaftlichen Forderungen der Gesellschaft gemässen Zustand Es diirfte kaum eine Ubertreibung sein zu behaupten, dal? die Frage nach dem Zustand und der zukiinftigen Gestaltung der Juristenausbildung aufsehenerregend grol?es Interesse unter den bedeutenden Rechtswissenschaftlern weckte, die in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts wirkten. Davon zeugten ausdriicklich sowohl Friedrich Garl von Savignys Vom Beruf unserer Zeit fur Gesetzgehung und Rechtswissenschaft^^ als auch Carl Johan Schlyters Schrift Uber das Studium der Gesetzesgeschichte. Aus dem Wortlaut dieser Werke geht klar und deutlich hervor, dal? der Rang der Rechtswissenschaft als Rechtsquelle direkt vom Vermögen der juristischen Bildung, Rechtswissenschaftler hervorzubringen, abhängig war. Vor allem war der Streit, der sich um diese Frage entwickelte, ein Machtkampf. Aus dem Gesichtswinkel der Wissenschaftler war es natiirlich anzunehmen, dal? die Bildungskraft der Wissenschaft, auf die Entwicklung der Gesellschaft einzuwirken, frei zugelassen werden mul?te.^^ Durch eine Gestaltung der Universitätsausbildung, die die Ausdruckskraft der Wissenschaft beschnitt oder sogar kränkte, sollte ein fiihlbarer Schlag gegen den Lebensnerv der akademischen Tätigkeit ausgeteilt werden. I Kurze Ubersicht iiber den gegenwärtigen Zustand der Gesetzgebung und Rechtswissenschaft in Schweden, in der Schlyter zusammen mit Collin eine kurzgefal?te Analyse des Kernpunktes der Frage iiber den Zustand und die Entwicklung der Juristenausbildung gab, erscheint eine Zeile im Text besonders bedeutungsvoll, sie scheint die grundlegende Voraussetzung fiir eine Verbesserung der akademischen Ausbildung der Juristen zu beschreiben: ,,Sollte einmal bei einer Universität ein Mann mit wirklicher Anlage fur die WissenVgl. Riickert, Idealismus, Jurisprudenz und Polittk bei Friedrich Carl von Savtgny, S. 210, S. 215, S. 403 f. und S. 257 Fn. 511. Siehe auch Schroder, FI., Liber die Stellung und die Auffassung C. Fr von Savigny zum Wesen undzu den Aufgaben der Universitdten seiner Zeit, passim. Siehe Schroder, H., aaO., was den Hintergrund zu Savignys Sicht auf die Gestaltung des akademischen Unterrrichts angeht, S. 24 f. Schroder falst diesen Ståndpunkt im folgenden Passus zusammen: ,,die Forderung auf die Fiihrung der Gesellschaft durch die Wissenschaft".

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