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2 Diese Aufriittelung wurde teilweise auf das Faktum begrundet, dafi der Fakultät während des letzten Teils des 19. Jahrhunderts gröfiere finanzielle Mittel gegeben wurden. Von Seiten der Fakultät wurden in dieser Zeit die Anspriiche auf einen gröfieren Zuschufi aus dem staatlichen Budget gestellt, und diese Anspriiche wurden von den Forderungen, die die neue Zeit an die akademische Tätigkeit stellte, motiviert. Fine dieser Forderungen war, dafi die juristische Fakultät in der Lage sein sollte, Kenntnisse in einer Reihe Spezialdisziplinen zu vermitteln - ein Bedarf, der zuerst in dieser Zeit einer intensiven ökonomischen Expansion aufgekommen war. Die Spezialisierung, die damit erforderlich war, und die Garantie dafiir, dafi jeder Lehrstuhl mit einem Wissenschaftler von Rang besetzt werden könne, setzte einen Einsatz von staatlicher Seite voraus. Die Art der Fakultät in dieser Frage zu argumentieren erhielt, nach Malmström, ihren endgiiltigen Durchbruch während des Reichstages 1840-41, als das Lehrerkorps der Fakultät auf einmal verdoppelt wurde. Malmström fuhr fort: „Mit dieser Aufriistung lagen gute Voraussetzungen fiir eine modernere, effektivere und allseitige Juristenausbildung vor und zugleich natiirlich fiir eine Verbesserung der Möglichkeiten juristische Wissenschaft zu betreiben. Zweifellos geschah auch nach und nach eine Anhebung der Ausbildung, und die wissenschaftliche Regsamkeit wurde ebenfalls allmählich erhöht. Aus demStudium der Bedenken und der Vorschläge, das die Fakultät während dieser Periode abgab, geht ohne Zweifel hervor, daft die Anspriiche, die an den Staat gerichtet wurden, in ein und demselben Argumentationsgrund begrundet wurden. Nur mit kleinen, prinzipiell bedeutungslosen Veränderungen wiederholen die Juristen, sowohl als Vertreter der Fakultät sowie als Rechtswissenschaftler, den theoretischen Grund fiir die Vorschläge, die von Seiten der Universität vorgetragen wurden: die Juristenausbildung mufite, wie alle anderen Ausbildungslinien, in Ubereinstimmung mit den „gegenwärtigen wissenschaftlichen Forderungen" ^gebracht werden. Ein weiterer Beweis fiir die Stärke dieses Argumentationsgrundes - „die Forderungen der Wissenschaft“ - ist die Tatsache, daft die Fakultät sich während dieser Zeit auch erfolgreich gegen die kritischen Beurteilungen wehrte, die von manchen Seiten gegen die Gestaltung der Juristenausbildung gerichtet wurden. Die Fakultät wurde angeklagt, die akademische Ausbildung der Staatsdiener zugrundegerichtet zu haben, und in den Hauptstadtzeitungen wurde während einer langen Zeit eine förmliche ^ AaO. S. 31: „I och med denna upprustning förelåg goda förutsättningar för en modernare, mera effektiv och allsidig juristutbildningoch tillika naturligtvis en förbättringav möjligheterna att bedriva juridisk vetenskap: Otvivelaktigt skedde också efter hand en höjning av utbildningen och den vetenskapliga livaktigheten ökades likaledes så småningom". ^ Siehe besonders Olivecrona, Knut S. R. D., Om den Juridiska undervisningen vid Universitetet i Upsala och om den Juridiska Facultetens förflyttande till Stockholm (Uber den juristischen Unterricht an der Universität Upsala und iiber die Verlegung der juristischen Fakultät nach Stockholm), siehe u.a. S. 140. « 6

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