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181 allein darauf beschränkt, ein ,,rudis indigestaque von Gedächtnisiibungen auszumachen, fiihrte dies notwendigerweise dazu, dafi die juristische Tätigkeit und deren Ausiiber alle wissenschaftlichen Ziige vermifiten. Schlyter und Collin malten ihre Vorstellung vom Zustand der Rechtswissenschaft in dunklen Farben: « 183 „Nichtachtung von Gelehrsamkeit und griindlicher Bildung bei der Masse practischer Beamten, gänzlicher Mangel aller tieferen juristischen Einsicht, als der durch den Schlendrian zu erlangenden in der Mehrzahl der gerichtlichen Beschliisse, sind Friichte, an denen man die zuvor beschriebene vertrockneteWurzel unfehlbar wieder erkennen mufi.“ Nur durch eine griindliche Umorganisierung und Verstärkung der juristischen Fakultäten wiirde es fiir die Rechtswissenschaft möglich sein, bildend auf den reellen Ausdruck des Rechts riickzuwirken. Schlyter und Collin waren jedoch pessimistisch in ihrer Auffassung von der Zukunft der juristischen Bildung und der Möglichkeit der Rechtswissenschaft, sich in wissenschaftlicher Richtung zu entwickeln. Eine Veränderung der prekären Lage der Rechtswissenschaft war, nach der Meinung der Verfasser, kaumzu erwarten: „Sollte einmal bei einer der Universitäten ein Mann mit wirklicher Anlage fiir die Wissenschaft aufstehen, so läfit sich doch daraus nicht mehr wahrhafter Gewinn fur die Wissenschaft als bisher erwarten, so lange der gegenwartige Zustand fortwart, indem nämlich das ausgebreitete Feld der Rechtskunde zu Upsala von zweien und zu Lund blofi von emem Professor bearbeitet wird. Diese Lehrer haben mit Unterweisung der zur Beamtenwirksamkeit abgehenden Jiinglinge in den ersten Grundsätzen der Wissenschaft so vollauf zu thun, dass sie von der Mufie, deren es zum umfassenderen und tieferen Studium der Wissenschaft bedarf, fast ganzlich abgesondert sind, und noch mehr noch von der Möglichkeit, mit Friichten solchen Studiums die Literatur zu bereichern.“ 1S3 Wiscn, aaO. S. 128; ,,ein rudis mdigcstaque av minncslexor". Schlyter, aaO. S. 429. AaO. S. 428. 1«S

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