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162 der Fakultäten herrschte dagegen nach Savignys Auffassung, keine Uneinigkeit — „allein die Mittel sind nicht so gut gewählt".’^"* Die Absoluteund die falsche Philosophie Die Wichtigkeit, die Natur der Vernunft richtig zu bestimmen, und die Bedeutung dieser Bestimmung fiir die wissenschaftliche Bearbeitung des rechtlichen Stoffes, machte das durchgehende Thema im Aufsatz des schwedischen Rechtswissenschaftlers Carl Johan Schlyter, Uber das Studium der Gesetzesgeschichte, und deren Verhältnis zu den iibrigen Teilen der Rechtswissenschaft aus.'^^ Schlyter gab in der Einleitung einen expliziten Ausdruck fiir das urspriingliche Ziel der Schrift, nämlich ein Plädoyer zu sein fiir die wissenschaftliche Methode der Historischen Schule: „Betreffend der Schrift Uber das Studium der Rechtsgeschichte wird angemerkt, dafi sich die Darstellung da zu einem grofien Teil auf den lange in Gang befindlichen Streit gegen die sogenannte Historische Schule in der Gesetzgebung bezogen hat. Schlyter verwies, was die Quelle der Kritik des theoretischen Standpunkts betrifft, den die Gegner der Historischen Schule in ihrem wissenschaftlichen Streit AaO. S. 71. Uber den Unterschied zwischen einemwissenschaftlichen Streit, d.h. ein Kampf imZweck der Wissenschaft gegriindet, oder einemunwissenschaftlichen, nach verschiedenen Ausgangspunkten gefuhrten Streit, siehe Vom Beruf, S. 2: „Aber es giebt einen zweyfachen Streit, einen feindlichen und einen friedlichen. Jenen fiihren wir, wo wir Ziel und Zweck verwerflich finden, diesen, wo wir Mittel suchen zu gemeinsamen löblichen Zwecken“, vgl. S. 100 f. (,,Parteylichkeit"). Beziiglich des Ausdruckes „die Absoluten", siehe Wisén, Theodor, Minnesteckningar öfver C. J. Schlyter (Lebensbeschreibungen von C. J. Schlyter), S. 144 f. und Segerstedt, Torgny T., Den akademiska friheten, 1809-1832 (Die akademische Freiheit, 1809-1832), S. 102. Zu den „Absoluten" - die Akademiker, die sich ganz oder teilweise der schellingschen Erkenntnistheorie anschiossen — wurde, nach Meinung Esaias Tegnér, auch Schlyter gezählt, denn ,,Schlyter hält auf das Absolute, denn er will sich nicht entehren, er" (,,Schlyter håller på det absoluta, tv han vill icke skämma ut sig, han"). Vgl. mit der sogenannten ,,Junta", einer Gruppierung junger Wissenschaftler an der Universität Upsala, die beschuldigt wurde, „eine Ptlanzschule des Jacobinismus und der verbrecherischsten Grundsätze zu sein", in Lorenzo Hammarskölds Nekrolog liber Benjamin Höijer, in Phosphoros, 3. Hft., S. 312-342. Dem Epithel ,,die falsche Philosophie" hatte Schlyter die einseitige, ,,rationahstische Theorie“ vorbehalten, siehe Schlyter, Garl Johan, Om Laghistoriens studium, och dess förhållande till rättsvetenskapens öfriga delar (Uber das Studiumder Gesetzesgeschichte und deren Verhältnis zu den iibrigen Teilen der Rechtswissenschaft), S. 26 f. Der Aufsatz - Om Laghistoriens studium, och dess förhållande till rättsvetenskapens öfriga delar — bestand eigentlich aus einem Vorlesungsmanuskript zur Einleitung einer Vorlesungsserie, gehalten an der |uristischen Fakultät in Uppsala während des Friihjahrssemesters 1835. Schlyter, Juridiska Afhandlingar (Junstische Abhandlungen), 2. Teil, S. 1 f. Die Fortsetzung des Zitats lautet wie folgt: ,,Inwieweit meine Schrift in irgendeiner Formdazu beitrug, in meinem Vaterland diesen Streit zu beendigen, dariiber mögen andere urteilen" (,,Huruvida min skrift i någon mån bidrog till att i mitt fädernesland göra slut på denna strid, därommå andra döma"). « 138

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