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99 waren Kant und Schelling einig, dafi dieses Bildung zu vernunftsmäfiigem Handeln voraussetzte, betonte dagegen allein Schelling. Damit hatte Schelling zwei, fiir die akademische Bildung nebensächliche Zwecke zu zwei verschieden Alternativen, die nach Hegemonie strebten, verwandelt. Die Wahl der Wissenschaftler markiert folglich das Miindigkeitsalter der menschlichen Vernunft, sowohl in Allgemeinheit als auch imbesonderen Fall und damit den endgiiltigen Durchbruch fiir den Argumentationsgrund der freien Wissenschaft. Die Bestimmung der Natur der wissenschaftlichen Bildung, die Schelling als wahren Zweck der Universität aufstellte, war jedoch nur der Ausgangspunkt fiir eine Reform der akademischen Einrichtungen. Schelling war nämlich zu konstatieren gezwungen, dais die Ausbildungsanstalten imgrofien und ganzen ihre so definierten Zwecke nicht erfiillten, und dafi diese Disharmonie zwischen Idee und Wirklichkeit von einemUnvermögen, den eigentlichen Grund und die eigentliche Aufgabe der Akademie richtig aufzufassen, verursacht wurde: „Wenn die biirgerliche Gesellschaft uns grofientheils eine entschiedene Disharmonie der Idee und der Wirklichkeit zeigt, so ist es, weil sie vorläufig ganz andere Zwecke zu verfolgen hat, als aus jener hervorgehen, und die Mittel so iibermachtig geworden sind, dafi sie den Zweck selbst, zu demsie erfunden sind, untergraben. Die Universitäten, da sie nur Verbindungen fiir die Wissenschaften sind, brauchen au£er dem, was der Staat freiwillig und seines eignen Vortheils wegen fiir ihre äufiere Existenz thun mufi, keine andern Veranstaltungen fiir das Reale, als welche aus der Idee selbst fliefien: die Weisheit vereinigt sich bier unmittelbar mit der Klugheit; man hat nur das zu thun, was die Idee des Vereins fiir die Wissenschaft ohnehin vorschreibt, um auch die Verfassung der Akademien vollkommen zu machen. Die biirgerliche Gesellschaft, solange sie noch empirische Zwecke zumNachtheil der Absoluten verfolgen mufi, kann nur eine scheinbare und gezwungene, keine wahrhaft innere Identität herstellen. Akademien können nur einen absoluten Zweck haben: aufier diesem haben sie gar keinen. - Der Staat hat zur Erreichung seiner Absichten Trennungen nöthig, nicht die in der Ungleichheit der Stände bestehende, sondern die weit mehr innerliche durch das Isolieren und Entgegensetzen des einzelnen Talents, die Unterdriikkung so vieler Individualitäten, die Richtung der Kräfte nach so ganz verschiedenen Seiten, um sie zu desto tauglicheren Instrumenten fiir ihn selbst zu machen. In einem wissenschaftlichen Verein haben alle Mitgheder der Natur der Sache nach Einen Zweck; es soil auf Akademien nichts gelten als die Wissenschaft und kein anderer Unterschied seyn, als welchen das Talent und die Bildung macht. Wegen der erkenntnistheoretischen Einseitigkeit, die u.a. Kant vertrat, wurde die wissenschaftliche Tätigkeit dahingehend abgegrenzt, daft sie nur von philosophischer Reflexion dargestellt wurde. Damit wurde die Wissenschaft jedes Anwendungspotentials beraubt und entsprach der anspruchslosen Forderung an Freiheit in Einsamkeit von deren Ausiibenden. Schelling merkte an: merkte an: AaO. S. 235 f. « 86 8

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