87 werden, dafi die tatsächliche Gestaltung von deren Organismen dahingehend reformiert wurde, dafi sie besser mit ihrem wahren Zweck iibereinstimmte - d.h. durch die Gestaltung der Universität und deren innerer Organisation nach „wissenschaftlichen Forderungen“. Das Bild von Gegensätzen innerhalb der Universitatsorganisation, dem Kants Der Streit der Fakultäten Ausdruck gab, stimmte, nach Schellings Auffassung, mit der Wirklichkeit iiberein. Der Streit, der zwischen den Fakultäten gefiihrt wurde, gait in erster Linie der Gunst des Volkes^' und das einzige Verteidigungsmittel gegen diesen gesetzwidrigen Streit der Fakultäten bildete das Urteil der Vernunft. Es ist offenbar, dafi sich Schellings Auffassung in dieser Hinsicht auf die gleiche Erwägung griindet, die Kant veranlafite, die gesetzmässige Alternative im Streit der Fakultäten zu formulieren. Aber im Gegensatz zu Kant, fafite Schelling die Gegensätzlichkeit zwischen inneren und äufieren Zwecken in der akademischen Bildung als eine potentielle Drohung gegen die Einheit und Autonomie der Universität auf. Die Frage, welchem Typ von Interesse - dem inneren oder dem äufieren - erlaubt sein soil, einen Einflufi auf die Gestaltung der Tätigkeit, die an der Universität betrieben wird, auszuiiben, ist, nach Schelling, eine Frage von entweder - oder. Wenn es der Universität gelingen soli, ihre verlorene Einheit wiederherzustellen, setzt dies voraus, dafi entweder das Interesse der Wissenschaft oder äufiere Zwecke als einziger Grund zugelassen werden die akademische Tätigkeit zu steuern. Es war, wie bereits oben festgestellt wurde, Schellings Absicht, die ganze Universitätsorganisation mit einem exklusiven Grund zu versehen — den Forderungen der Wissenschaft. Folgender Passus aus dem Abschnitt in Schellings Methodenvorlesungen, die die Bestimmung der Akademie behandeln, beleuchten die unversöhnliche Natur dieses Gegensatzes: „Man könnte fragen, ob es iiberhaupt zieme, gleichsam Namen der Wissenschaft Forderungen an Akademien zu machen, da es hinlänglich bekannt und angenommen sey, dafi sie Instrumente des Staats sind, die das seyn miissen, wozu dieser sie bestimmt. Wenn es nun seine Absicht ware, dafi in Ansehung der Wissenschaft durchgehends eine gewisse Mäfiigkeit, Zuriickhaltung, Einschränkung auf das Gewöhnliche oder Niitzliche beobachtet wiirde, wie sollte dann von den Lehrern progressive Tendenz und Luft zur Ausbildung ihrer Wissenschaft nach Ideen erwartet werden können? Es versteht sich wohl von selbst, dafi wir gemeinschaftlich voraussetzen und voraussetzen miissen: der Staat wolle in den Akademien wirklich wissenschaftliche Anstalten sehen, und das alles, was wir in Ansehung ihrer behaupten, nur unter dieser Bedingung gilt. Der Siehe z.B. Schelling, aaO. S. 240: „Ein gewisser Ton der Popularitat in den oberstcn Wissenschaften, kraft dessen sie geradezu jedermanns Ding und jeder Fassungskraft angemessen seyn soliten, hat die Scheu vor Anstrengung so allgemein verbreitet, dafi die Schlaffheit, die es mit den Begnffen nicht zu genau nimmt, die angenehme Oberflächlichkeit und wohlgefallige Seichtigkeit sogar zur sogenannten feineren Ausbildung gehörte, und man endlich auch den Zweck der akademischen Bildung darauf beschränkte, von demWein der höheren Wissenschaften eben nur so viel zu kosten, als man mit Anstand auch einer Dame anbieten könnte".
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