340 Kirchenprivilegien ausgefertigt, die die Kirchen und den Klerus als einer besonderen Stand erscheinen Hessen. ImHinblick darauf, dass bereits dutch den Beschluss der Zusammenkunft auf Alsnö, den Grossen als Gegenleistung ihres Mitwirkens bei der Verteidigung des Landes Privilegien gewährt worden waten, formiert sich diese Periode als der Anfang der Standesgesellschaft in Schweden. Dutch diese Massnahme wurden zwei mächtige Institutionen näher an die Königsmacht gebunden. ImVerlauf des 13. und der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts kam als dritter wichtiger Faktor das Heranwachsen der Städte hinzu, die in der Regel auf königlichem Grund und Boden und unter königlichem Schutz angelegt wurden. Hiermit wurde die Königsmacht noch mehr gestärkt, was natiirlich fiir die Landschaften bedeutete, dass ihr eigenes Gesetzgebungsrecht eingeschränkt wurde. ImVerlauf des 14. Jahrhunderts wurde es wichtig, ein fiir das Land gemeinsames und fiir die Städte gemeinsames Recht auszuarbeiten. Ein klares und gemeinsames Interesse lag vor, eine Einigkeit in Gesetzgebungsfragen fiir die Königsmacht und die priviligierten Gruppen zu schaffen. Auch hier nahm man den Weg iiber die Verordnungsgesetzgebung, da sich diese als fruchtbar erwiesen hatte. In die neuen Verordnungen gingen Bestimmungen ein, die dem Branch nach zum Kompetenzgebiet der Landschaftsversammlung gehört hatte, wo aber auch die Landschaft zumSchutz der Bauernbevölkerung Intresse hatte, die Gesetze zu verschärfen. Sowohl die Verordnung von Uppsala 1344 wie die von Telge 1345 zeigten bald, in welche Richtung die Gesetzgebung strebte. Beide Verordnungen waren Quellen zur ersten Landrechtsredaktion, später Magnus Erikssons Landrecht (MELL) genannt. Wie man die Stellung des Fiirsten auffasste, unterlief imVerlauf des 12. und 13. Jahrhunderts eine bedeutungsvolle Veränderung. Der König, der friiher fast nur die Stellung eines Oberbefehlshabers im Krieg hatte, gab sich selbst nun rechtliche Aufgaben oder es wurden ihm solche zugeteilt, was zur Folge hatte, dass die Auffassung iiber die Rohe des Königs eine Veränderung erfuhr. Er wurde sowohl Gesetzsgeber wie Ausiiber der höchsten Richtergewalt. Zu dieser Entwicklung trug die Kirche bei. Der Papst nahm schon friih eine souveräne Stellung ein, und sah die weltliche Fiirsten als seine Diener und Mithelfer an. Diese ideologische Entwicklung hing mit der von der Kirche proklamierten Lehre zusammen, dass alle weltliche Macht von Gott ausgeht. Durch die Verwirklichung die kirchlichen Anspriiche wurde auch die Macht der Fiirsten als Beschiitzer der Kirche und Ausiiber der geistlichen Macht auf weltlicher Ebene verstärkt. Die theoretische Unterlage dieser Lehre konnte man in den Schriften von Aristoteles finden, die nun in Ubersetzungen von u.a. der Nikomachischen Ethik ins Latein zugänglich geworden waren. Thomas von Aquin kniipfte in seiner Summa Theologiae an die Gedanken von Aristoteles an, nicht zuletzt was die naturrechtliche Betrachtungsweise betraf.
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