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Zusammenfassung In der wissenschaftlichen Diskussion iiber die Stellung des Königs als Gesetzgeber und Richter während des Mittelalters werden oft gewisse Voraussetzungen als selbstverständlich betrachtet. Folglich pflegt man anzugeben, dass die Aufgabe des Königs darin bestand, den äusseren und den inneren Frieden aufrechtzuerhalten. Beweise dafiir, dass dieses in den nordischen Ländern der Fall war, liegen jedoch nicht vor. Die wichtigste Aufgabe des Königs bestand darin, den Oberbefehl im Krieg zu fiihren und weiter zuriick möglicherweise als Leiter bestimmter Kulthandlunge. Letzteres ist jedoch sehr unsicher, da es fiir derartige Aufgaben eine besondere Priesterschaft gegeben haben mag. Die nordischen Länder wurden urspriinglich von verschiedenen Gruppen von Jägern und Fischern in Besitz genommen, die sich in der Hauptsache an den Kiisten und Seen aufhielten, wo der Fischfang ergiebig war. Die Besiedelung war aus natiirlichen Griinden verstreut und eine Zentralmacht gab es nicht. Hingegen gibt es Anlass zu der Annahme, dass verschiedene Gruppen unter der Anfiihrung von ”Häuptlingen” gestanden haben, die aufgrund edler Geburt, guter finanzieller Stellung oder allgemeiner Tiichtigkeit, Fiihrer verschiedener Volksgruppen wurden. Die Landschaftsgesetze, die sowohl von Schweden, Norwegen und Dänemark bekannt sind, geben Anlass zu der Annahme, dass die verschiedenen Gruppen anfangs kaum näheren Kontakt miteinander gehabt hatten, aber imLaufe der Jahrhunderte einen solchen Kontakt und derartige Zusammenarbeit etablierten. Die bis in unsere Zeit bewahrten Landschaftsgesetze lassen erkennen, dass verschiedene Gruppen den Inhalt in ihren Gesetzen selbst bestimmten. Dieses Recht hatte den Charakter von Gewohnheitsrecht und wurde von Generation zu Generation weitergegeben. Die fiihrenden Männer der Landschaft brachten auf dem gemeinsamen Thing Veränderungen im Recht durch oder gaben dem Recht durch Rechtspraxis einen neuen Inhalt. Man kann annehmen, dass in ältester Zeit Aufgaben fiir gemeinsame Zwecke zumGegenstand gemeinsamer Beschliisse wurden. Man kann davon ausgehen, dass sich der König in seiner Eigenschaft als Oberbefehlshaber sich hauptsächlich mit Fragen der Kriegsfiihrung befasste. Die ältesten Angaben, die an das skandinavische Recht ankniipfen, beziehen sich nämlich auf das Recht des Königs, fiir seine Gefolge (bird) Gesetze zu stiften und auch zu richten. Hierher

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