363 Zumindestens vorubergehend war es ihm wichtlger, einc feste Normierung zu vcrrncidcn, denn eine Gesetzgebung lag zum damaligen Zeitpunkt nicht im Intercssc der Arbciterklasse als schwächerer Partei. Umdie streikenden Buchdrucker zu verteidigen, war es dagegen notwendig, seine Zufluebt zu einer strikt juristischen Analyse dessen zu nebmen, was nacb geltendem Recht als erlaubtes Handeln angesehen werden konnte. Diese Analyse der rechtsdogmatischen Methode aus der Machtperspektive zeigt, dass sie niebt notwendigerweise anstrebt, den status quo zu verteidigen. Neue Gruppen, die sich in einer sich verändernden Gesellschaft im Nachteil befinden, können im Gegenteil aus einer strikt juristischen Analyse nach rechtsdogmatischer Methode mit dem Bestreben, eine Gesellschaft und ihre Rechtsnormen zu ändern, nicht unvereinbar sein. Eine konsequente positivistische Betrachtungsweise bedeutet dann, dass die Juristen denjenigen, die Macht oder wenigstens Einfluss auf die Gesetzgebung haben, als Fachleute behilflich sind. Die juristische Methode, die zumindest scheinbar wertneutral ist, kann damit sowohl zur Erhaltung des status quo als auch zur Veränderung der Gesellschaft verwendet werden. Der Einfluss des deutschen Recbtsdenkens auf das schwedische und die Ubernahme der rechtsdogmatischen Methode sind die bleibenden Ergebnisse der untersuchten Epoche. Die Denkweise und die Argumentationsweise der schwedischen juristen und ihre Methode sind von der Ubernahme einer wissenschaftlichen Betrachtungweise stark geprägt worden. Dabei war die deutsche Rechtswissenschaft der gebende und die schwedische Rechtswissenschaft der nehmende Teil. Im Schatten dieser Erbe leben wir noch heute. Fussnotcn 2nm Schlusskapitel ' Sichc K.ipitc'l 5 S. 93 t. ' Siclic K.ipitfl 18 S. 253. ’ Alfred Winroth.s (futachten im Protokoll der Jiiristischen P'akultat fiber Niks Alexandersons Habilitationsprobe 28^5 1904, A 1:19 Uppsala Universitets arkiv, Uppsala Universität. ^ Otto Wilhelm Stael von Holstein an Anders Wilhelm Uppström 27/11 1896, G 311 a Wilhelm Uppströms samling UUB. Siehe Kapitel 16 S. 244. *’ Siehe Kapitel 21 S. 311, der Text in \'erbindung mit Fn 34. ^ Siehe Kapitel 12 S. 183, der Text m X'erbindung mit Fn 4. ^ Siehe Kapitel 3 S. 53, 59. Peczemk: Juridikens Metodproblem S. 150. Ibidem S. 148. " Grönfors: Fraktavtalet under etthundra ar S. 161. Siehe Kapitel 21 S. 301, der Text in Verbindung mit Fn 13. Sundell: Ivar Afzelius’ översättning av Filer Kampf urns Recht, in Rättsvetenskap och lagstiftning i Norden S. 180. Grimm: Methode als Machtfaktor, in Festschrift fiir Helmut Going S. 470. Ibidem S. 477, 481 f. 70. Gebertstag Bd 2 7. em
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