355 schaft auf ihrem Gebiet. Aber ihre Auffassung änderte sich während der Welterarbeit, wie die Analyse direr Abhandlungen zeigt. Es muss auch betont werden, dass die deutsche Rechtswissenschaft nicht nur die gebende und die schwedische keineswegs nur die empfangende war. Es gab auch ein deutsches Interesse an der nordischen und damit auch an der schwedischen Rechtswissenschaft. Mehrere deutsche Juristen betonten die Wichtigkeit von Kontakten zwischen dem verwandten deutschen und schwedischen Volk (Reuhng und Windscheid). Rechsthistoriker wie Amira, Maurer und Max Pappenheim interessierten sich fiir die schwedischen Verhältnisse. Oft besprachen sie Arbeiten schwedischer juristen in den deutschen [unstischen Zeitschriften. Wenn sie auch in erster l.inie Rechtshistoriker waren, behandelten sie doch nebenbei oft Eragen des geltenden Rechts, wed sie die schwedische juristische Literatur in der Originalsprache lesen konnten. Die Mehrzahl ihrer Kollegen, die sich mit geltendem Recht beschäftigen, konnten natiirlich kein Schwedisch, und deshalb mussten die Rechshistoriker die Entwicklung der nordischen Rechtswissenschaft beobachten. Vielleicht das bekannteste Beispiel deutschen Interesses fur das schwedische Recht ist die Ubersetzung von Almens Kommentar zum schwedischen Kaufgesetz, die der Heidelberger Professor Friedrich Karl Neubecker 1922 veroffentlichte. Leider liegt diese E'rage ausserhalb des Rahmens der vorhegenden Untersuchung, aber es sollte doch darauf hingewiesen werden, dass auch schwedisches Recht fur Deutschland wichtig sein konnte. Diese Erage verdiente eine nähere Untersuchung. Erne Schwierigkeit dabei ist, dass grosse Teile der diesbeziiglichen deutschen Quellen verschwunden oder zerstort sind. Das gilt z. B. fur den Nachlass des Kieler Professors des Efandelsrechts und der Rechtsgeschichte Max Pappenhelms, der viele persönhche Kontakte zu schwedischen Rechtswissenschaftlern hatte. Mehrere seiner Briefe sind in den Sammlungen der schwedischen Archiven und Bibliotheken erhalten. Nach Mitteilung seiner Tochter verbrannte jedoch sein eigener Schrifthcher Nachlass im Zweiten Weltkrieg. Was die Ergebnisse der Untersuchung dieser acht Habilitationsschriften angeht, so ist folgendes festzustellen: In vielen Fallen sind die schwedischen juristen von einigen deutschen Rechtsgelehrten stark beeinflusst worden. So findet sich bei Afzehus der starke Einfluss Windscheids, bei Hammarskjöld Einfluss von Laband, bei Almen Einfluss von Regelsberger und Windscheid und bei Unden starker Emfluss von Lotmar und Sinzheimer. In anderen Fällen konnte jedoch kein entscheidender Einfluss ernes oder mehrerer deutscher Rechtswissenschaftler festgestellt werden. Stattdessen handelt es sich umeinen Einfluss allgemeiner Ideen oder der rechtswissenschaftlichen Methode. So kann es sem, dass ein schwedischer Rechtsgelehrter verschiedene Theorien und Eösungsvorschläge erörtert, sie abwägt und schliesshch ablehnt, dennoch aber emen Gedankengang bier, em Argument dort ubernimmt, und eine eigene
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