353 in die Heimat konnten z. B. Almén, Hammarskjöld und Undén ihre Abhandlungen fertigstellen. Das heisst aber nicht, dass sie auf die deutsche Studienzeit hätten verzichten können. Im Gegenteil, in dieser Zeit erhielten sie grosse, vielleicht lebensbestimmende Eindriicke (Afzelius). Sie hatten die Möglichkeit, persönliche Kontakte zu bedeutenden deutschen Forschern zu kniipfen, sie erhielten direkten Zugang und Uberbhck iiber die reiche deutschsprachige Literatur, vor alien Dingen auch uber die reichhaltigen Zeitschriften. Das ware aus der Feme, von einer schwedischen Universität aus, fast unmöglich gewesen. Ohne diese Studien an deutschen Universitäten und bei hervorragenden deutschen Spezialisten hätten ihre Abhandlungen ganz anders ausgesehen. Es muss betont werden, dass nicht alle hier untersuchten schwedischen Juristen die Möglichkeit hatten, deutsche Studienreisen unmittelbar nach dem Grundexamen zu machen. Hagströmer und Winroth erhielten diese Möglichkeit zum Reisen erst nach ihrer Habditation. Man kann die Frage stellen, in welcher Weise eine friiher durchgefiihrte Studienreise, wäre sie ihnen gewährt worden, ihre wissenschafthchen Auffassungen und besonders ihre Habilitationsschrdt beeinflusst hätte. Das Material gibt dazu im allgemeinen keine Anhaltspunkte, ausser bei Hagströmer. Afzelius kritisiert nämlich die Art, wie er mit den Quellen umging und sie zitierte, und meint, kein deutscher Rechtswissenschaftler verwende und zitiere die Literatur in der Art wie Hagströmer in seiner Habilitation.' Was bedeutete dann ein Aufenthalt an deutschen Universitäten fiir einen jungen schwedischen Rechtswissenschaftler? Welche wertvolle, zu Hause nicht verfugbaren Erfahrungen und Kenntnisse konnte er hierdurch erwerben? Eins ist unbestritten, nämlich dass in vielen Fällen die schwedischen Juristen aus sehr begrentzen Verhältnissen in die grossen internationalen Kulturzentren kamen. Die Universitäten in Berlin, Miinchen, Leipzig und Strassburg hatten grossen Juristenfakultäten mit einer bedeutender Zahl kompetenter Forscher (Professoren und Dozenten) und viele Jurastudenten. Die hervorragenden deutschen Rechtswissenschaftler zogen nicht nur Studenten aus Deutschland, sondern auch Juristen aus vielen anderen Ländern an, was sich tibngens auch in den Briefen der untersuchten schwedischen Juristen aufzeigen lässt. Die Qualität der Vorlesungen der besten deutschen Rechtsgelehrten war offenbar hoch. Afzelius und Hammarskjöld stellen z. B. fest, dass Windscheid und Laband glänzende und anregende Vorlesungen hielten. Sie hatten friiher während ihres Jurastudiums niemals etwas ähnliches gehört. Der Kontakt zu den deutschen Forschern beschränkte sich in der Regel nicht auf die dienstliche Ebene. Die schwedischen Wissenschaftler kniipften auch persönliche Verbindungen zu den deutschen Gelehrten, die fur sie von Interesse waren. In vielen Fällen entwickelten sich daraus regelrechte Freundschaften, wie zwischen Amira und Hammarskjöld. In von mir durchgesehenem Material, das die hier untersuchten Juristen nicht unmittelbar betrifft, linden sich Andeutungen, dass 23
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