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350 drei Arbeiten von Lotmar, 45 mal auf Sinzheimers korporativen Arbeitsnormenvertrag, 25 mal auf funf verschiedene Arbeiten von Szymon Rundstein und 18 mal auf Paul Oertmann. In einigen Punkten ist Undén auch stark von Jhering beeinflusst. Wenn Undén auch mitunter Auffassungen französischer Juristen heranzieht, lehnt er sie doch regelmässig als uninteressant ab. Stattdessen ubernimmt er Gedankengänge und Begnffe deutscher Juristen, nicht ohne gegen sie zu argumentieren und zu polemisieren. Dennoch bleibt er methodisch stets im Rahmen der rechtlichen Kategorien, die die deutschen Juristen entwickelt batten. Umseine Auffassung dessen zu stiitzen, was als geltendes schwedisches Recht anzuziehen sei, greift Undén auch unmittelbar auf Vorschriften des BGB zuriick. Undén verwendet auch die Begriffsbildung der deutschen Rechtswissenschaft. So behandelt er z. B. die Frage der Parteistellung in Tarifverträgen, die unter Mitwirkung einer rechtsfähigen Gewerkschaft absgeschlossen wurden. Hierzu zieht er die in Deutschland entwickelten drei Theorien, nämlich die Vertretungstheorie, die Verhandstheorie und die Kombinierte Theorie heran. Genau wie Sinzheimer folgt er der Verbandstheorie, die die Gewerkschaft und nicht die einzelnen Arbeiter zur Vertragspartei der Arbeitgeberseite macht. In wichtigen Punkten von Undéns Gedankengang lasst sich auch ein starker Fdnfluss Lotmars feststellen, der bis zu wörtlichen Ubernahmen geht. Da Lotmar Anhänger der Vertretungstheorie ist, halt er die Gewerkschaften nicht fiir juristische Personen. Darin hat er bei Undén jedoch keine Nachfolge gefunden. Häufig vervvendet Undén auch deutsche arbeitsrechtliche Ausdriicke in seinem schwedischen Text, ohne sie zu iibersetzen, z. B. anfängliche und nachträgliche Genehmigung, Tarifgemeinschaft, Weigerungsrecht und Gewerbliche Friedensdokumente. Undéns Abhandlung iiber den Tanfvertrag zeigt, dass er in wichtigen Punkten den Gedanken seiner deutscher Vorganger gefolgt ist. Lotmar und Sinzheimer waren wie Undén Sozialdemokraten. Ob dieser gemeinsame politische Hintergrund sie fur Undén auch zu wissenschafthchen Vorbildern gemacht hat, muss offen bleiben. Jedenfalls waren sie die zwei wichtigsten Speziahsten des Arbeitsrechts zu Anfang des 20. Jahrhunderts. Undén nimmt Abschied von . . einer Begriffsjurisprudenz, m der an die Stelle der Auslegung positiven Rechts k'lgische Deduktionen aus Begriffen treten, in die man zuvor Inhalte eingeschmuggelt hat, die nicht dazugehören.” Dagegen ist er der Vertreter einer rechtsdogmatischen Methode, die sich auf das geschriebene Recht stiitzt. Wenn auch Undén seme Abhandlung iiber einen neuen Teil des Zivilrechts schrieb, kann man ihn dennoch kaum als einen theoretischen Neuerer bezeichnen. Er hielt sich lieber an die wohlbewahrten Methoden juristischer Analyse. Daraus erklart sich, dass er sich der rechtsdogmatischen Methode in ledighch etwas veränderter Gestalt bediente.

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