RB 40

346 einschliesslich Schwedens. Zugleich priift er die Vereinbarkeit der Theorien liber die Rechtsnatur der Ausbietung mit dem Recht der verschiedenen Länder. Er vergleicht also Theorie und Rechtswirklichkeit miteinander. Obgleich Almén selbständig zu arbeiten sucht, greift er doch auf Vorstellungen und Begriffe aus der deutschen Diskussion zuriick. Wohlbekannte deutsche Juristen wie jhering, Regelsberger, Reuling und Windscheid spielen fur seine Beurteilung zivilrechtlicher Probleme in mancher Hinsicht eine Rolle. In mebreren prinzipiell wichtigen Punkten geht er zudem von der Problemformulierung aus, die sich in der deutschen juristischen Diskussion entwickelt hat. Wo schwedische Vorschriften und wissenschaftliche Lösungen fehlen, richtet sich Alméns Stellungnahme vornehmhch nach der deutschen Rechtswissenschaft. Es gibt Beispiele dafiir, dass er sich von deutschen Gesetzesvorschriften bei der Auslegung des schwedischen Rechts hat leiten lassen. Almén ist hisher als selbständig arbeitender Rechtswisssenschaftler angesehen worden und gait als unabhangig von der deutschen Rechtswissenschaft und Gesetzgebung. Seine Habilitationsschrift stimmt jedoch mit diesem Bilde nicht liberein. Im Gegenteil legt sie den Schluss nahe, dass Almén nachhaltig von deutscher Rechtswissenschaft und deutschen rechtsdogmatischer Methcsde beeinflusst ist. Im Kapitel 17 wird Vilhelm Lundstedts (1882—1955) Bildungsgang behandelt. Es Sind jedoch keine Briefe erhalten, die ihn beleuchten könnten. Eundstedt bestand sem junstisches Examen 1904 m Eund und studierte danach ab und zu während 6 Semester in Berlin von 1905—08. ImNovember 1908 habilitierte er sich in Eund mit der Abhandlung ”Omavtal angående prestation till tredje man” (Der Vertrag zugunsten Dritter) und wurde dort 1909 Dozent. In den folgenden Jahren schrieb Eundstedt mehrere Bucher tiber Zivilrecht und Prozessrecht, die stark von der Begnffsjurisprudenz geprägt war. ImJahre 1914 wurde Lundstedt Professor des Zivilrechts und des römischen Rechts m Uppsala. Kurz danach wurde er mit dem Professor der Philosophie Axel Hägerström bekannt und von dessen Kritik des juristischen Denkens stark beeinflusst. In der Folge brach Eundstedt vollständig mit seinen friiheren Vorstellungen, weil ihmdie Grundlagen der traditionellen Rechtswissenschaft jetzt unhaltbar erschienen. Es war gewissermassen eine wissenschaftliche Bekehrung, ein Damaskuserlebms. Einige Jahre darauf legte Lundstedt seme neuen Auffassungen m der Schrift ”Kritik av straffrättens grundåskådningar” (Kritik der Grundauffassungen des Strafrechts, Uppsala 1920) vor, die eine lebhafte Diskussion mit dem beriihmten Strafrechtler Johan Thyrén zur Folge hatte. Damit legte Eundstedt den Grundstein zur sog. Uppsalaschule in der Jurisprudenz. Im Kapitel 18 wird Vilhelm Eundstedts Abhandlung ”Avtal angående prestation till tred)e man, Bd I-II. 1908—09 (Der Vertrag zugunsten Dritter) behandelt. Als Untertitel fiigte er - im Unterschied zur bishengen Praxis — statt ”nach

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=