344 aut deutsche Literatur und aut das ADHGB sind in der Uberzahl. Die wichtigsten deutschen Arbeiten, die Hammarskjöld verwendete, waren Lewis’ und Schotts Beiträge (Das Seerecht und das Transportgeschäft) aus Endemanns Handbuch des deutschen Handels-, See- und Wechselrechts, Bd III, Egers Deutsches Frachtrecht und v. Hahns Commentar zum ADHGB. Hammarsk)öld hat an einigen wenigen, aber zentralen Punkten auch auf Labands Gedankengänge hingewiesen. Seme Fussnoten zeigen aber in einigen Fallen, dass sich diese Hinweise nicht auf dessen gedruckte Ausfiihrungen stiitzen, sondern auf persönlichen Notizen aus dessen Vorlesungen beruhen. Bei der Einordnung des Frachtvertrages geht Hammarskjöld von der Unterscheidung zwischen der locatio conductio opens und der locatio conductio operarum aus, ganz in Ubereinstimmung mit der deutschen Rechtswissenschaft im 19. Jahrhundert. Hammarskjöld stiitzt sich oft auf die wissenschaftlichen Arbeiten deutscher Juristen und entnimmt ihnen besondere Ausdriicke oder Auslegungen. Methodisch ist er ohne Zweifel ein guter Vertreter der rechtsdogmatischen Methode im schwedischen Zivilrecht. Einige Beispiele zeigen auch deutlich, dass Hammarskjöld sich in seinem Gedankengang und seiner Auslegung auf die Regeln des ADHGB stiitzt. Wo er keine schwedischen Rechtsnormen vorfand, nimmt er seine Zuflucht zu allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder zu ausländischen Gesetzen, vor allem die Bestimmungen des ADHGB. In einigen Fallen kann belegt werden, dass Hammarskjöld das ADHGB benutzt hatte, um bei unklarer Rechtslage das schwedische Recht zu ergänzen. Er hat dazu auch die Kommentare deutscher Juristen zum ADHGB benutzt, aber anscheinend das Gesetz an erster und die Kommentare erst an zweiter Stelle. Bei Hammarskjöld vollzog sich die Rezeption deutscher Rechtswissenschaft und juristischer Methode sowohl aus wissenschafthchen Arbeiten wie aus dem Handelsgesetzbuch. Im Kapitel 15 wird Tore Alméns (1871 - 1919) Bildungsgang behandelt. Nach dem juristischen Examen in Uppsala im Oktober 1895 erhielt er ein Reisestipendium, um in Deutschland zu studieren. Almén war von Februar bis August 1896 in Berlin. Das Material fiber seine Studienreise ist sehr diirftig. Eigentlich besteht es nur aus drei Briefen, die er an einen Studienfreund aus Uppsala schrieb. Sie geben trotzdem einige interessante Einblicke, wie schwierig es fur einen schwedischen Juristen war, seine Hablitationsschrift in Deutschland ohne Zugang zu den schwedischen Quellen zu schreiben. Das erwies sich nämlich als ganz unmöglich. Zugleich hielt es Almén fur wertvoll, die deutschen Zeitschriften und bestimmte rechtswisssenschaftliche Arbeiten verfiigbar zu haben, und er bat deshalb seinen Freund nachzusehen, ob dieses Material auch in Stockholm oder Uppsala vorhanden war. Almén habilitierte sich im Dezember 1897 mit Band I seiner Abhandlung ”Omauktion” (Die Versteigerung). In den Jahren 1898-1902 verwaltete er ein Professur fur Zivilrecht und zeitweise die fur Strafrecht m Uppsala. Er verhess
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