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343 Nachdem Hammarskjöld sich im September 1886 habilitert hatte, wurde er Dozent und emige Jahre spater auch Professor des besonderen Privatrechts (1891—93) in Uppsala. Gleiehzeitig vvurde er auch Sekretär des Bolagskommitten (1886—90), der Kommission zur Beratung eines neuen Gesellscbaftsrechts. Unter anderemaus diesen Beratungen gmg das Aktiengesetz von 1895 hervor. Bald wandte er sich ganz den Gesetzgebungsfragen zu, zunächst in der sog. Neuen Gesetzgebungskommission (Nya Lagberedningen) 1893—95, sodann wurde er Burochef der Gesetzgebungsabteilung im Justizmimsterium. 1901 wurde er zunächst Minister ohne Geschäftsbereich, 1901-02 Justizminister und 1902—06 Präsident von Göta Hovrätt (dem Hofgencht von Götaland). Nach Auflösung der Union mit Norwegen 1905 war er 1906—07 Schwedens Gesandter in Kopenhagen und in den Jahren 1907-30 Landshövding (Landeshauptmann) in Uppsala. Während des ersten Weltknegs war er Staatsminister 1914-17. ImJahre 1918 wurde er Mitglied der schwedischen Akademie (Svenska Akademien). Hjalmar Hammarskjöld war einer der tonangebenden Juristen seiner Generation, zunächst als Rechtswissenschaftler, später als em iiberaus einflussreicher Verfasser von Gesetzen. Im Zusammenhang mit seiner deutschen Studienreise 1884/85 gewann er nähere Beziehungen zu deutschen Rechtswissenschaftlern, wie Laband und Amira. Mit Labands Hilfe land er sem Habilitationsthema, mit Amira verband ihn eine persönhche Freundschaft. Hammarskjöld wurde em herv'orragender Vertreter der rechtsdogmatischen Methode im schwedischen Zivilrecht. Im Kapitel 14 wird Hammarskjölds Abhandlung ”Om fraktavtalet” (Der hrachtvertrag) behandelt. Seine Arbeit wurde von den schwedischen Rechtswissenschaftlern seiner Zeit, aber auch von Laband und Amira positiv aufgenommen, kritisch dagegen von den finnischen Juristen Julian Serlachius, der ja friiher auch Tryggers Abhandlung kntisiert hatte. Serlachius war gegen Hammarskjölds Abhandlung kritisch gestimmt, weil dieser sich in seiner Auffassung des Frachtvertrags durch das ADHGB von 1861 und durch die deutsche junstische Literatur zu diesem Gesetz hatte beeinflussen lassen. Hammarskjöld sammelte umfassendes Material fur seine Abhandlung, er durchforschte die Gesetze mehrerer Länder und benutzte auch die umfangreiche Literatur zum Frachtrecht umfassend. Sein wissenschaftlicher Drang nach Vollständigkeit scheint sehr gross gewesen zu sein. Amira wies in einem Brief an Hammarskjöld gerade auf diesen Punkt hin: ”Ganz besonders gefreut habe ich mich fiber die ebenso sachhche als vollständige Benutzung der gesammten ausserschwedischen Literatur fiber ihren Gegenstand.” Das war ein hervorragender Zeugnis von emem der hervorragendsten damaligen deutschen Rechtshistoriker. Neben der deutschen Literatur benutzte Hammarskjöld auch fleissig französische und in geringerem Masse auch englische Arbeiten. Aber die Hinweise

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