RB 40

339 1877 und promovierte zum Dozenten im Dezember 1878 mit der Abhandlung ”Om tjänstehjonsförhållandet enligt svensk rätt” (Das Gesindewesen nach schwedischem Recht) Nachdem er schnell eine Abhandlung iiber römisches Recht verfertigt hatte, ”Om arvvingarnas ansvarighet för arvlåtarens förbindelser” (Die Haftung der Erben fur Schulden des Erblassers), wurde er im Januar 1880 Professor fur Rechtsgeschiehte und römisches Recht in Eund, ein Amt, das er bis 1892 innehatte. Von 1892 bis 1899 war er als Professor fur Zivilrecht in Lund tätig, von 1899 bis 1907 in Uppsala och von 1907-14 an der neu erricbteten lunstenfakultät der Stockholmer Hochschule. 1879/80 weilte Winroth auf eigene Kosten zu rechtswissenschaftlichen Studien insgesamt funf Monate in Berlin, L.eipzig und Paris. Den grössten Teil dieser Studienzeit verbrachte er in Deutschland. In Leipzig wurde er persönhch bekannt mit Wilhelm Reuling, Otto Stobbe und Bernhard Windscheid. Er hörte Windscheids und Wachs Vorlesungen. Nachdemer Professor geworden war, besuchte Winroth mit öffentlicher Unterstiitzung 1884/86 die Universitäten m Kopenhagen, Berlin, Göttingen, Heidelberg, Leipzig und Miinchen. Die Quellen dariiber sind jedoch sehr diirftig, und es bleibt unsicher, ob er während dieser Reisen dauernde persönliche Kontakte zu deutschen Forschern kniipfte. Nur die Bekanntschaft mit Maurer in Miinchen ist gesichert. Im Gegensatz zu den meisten hier untersuchten Juristen blieb Winroth sein ganzes Leben als Forscher und Umversitätslehrer tätig. Er wurde ein streitbarer Fanzelgänger. Aus den Akten folgt, dass man ihn nicht fur geeignet hielt, Mitglied eines Kollegialgerichts zu werden. Winroth wurde ein fleissiger Schriftsteller und war ohne Zweifel der fruchtbarste schwedische Rechtswissenschaftler seiner Zeit. Auch spielte er mehr als drei Jahrzehnte hindtirch eine wichtige Rolle als Umversitätslehrer. Offenbar erfreute sich Winroth m Deutschland eines guten Rufes als hervorragender schwedischer Recbtswissenschaftler. Zu Begmn des 20. Jahrhunderts wirkte er an Leske-Loewenfelds Sammelwerk ”Die Rechtsverfolgung im internationalen Verkehr”, Band 4, mit, der das Familienrecht in vergleichender Sicht behandelt. Fiir dieses Werk schrieb Winroth ein Kapitel fiber schwedisches Familienrecht. 1909 veröffentlichte der damalige Dozent der Berliner Universität, Friedrich Karl Neubecker, einen Aufsatz in der Zeitschnft fiir vergleichende Rechtswissenscbaft mit dem Titel ”Das schwedische Recht und seine Literatur. Eine Gesamtwiirdigung Winroths”. In diesem Aufsatz lobte Neubecker Winroths Tätigkeit als Schriftsteller, betonte seine Produktivität und fand seme Arbeiten (mit genngen Ausnahmen) auch qualitativ wertvoll. Winroth wurde in )iingeren Jahren von der deutschen Pandektenwisssenschaft stark beeindruckt. Fir tadelte jedoch später gegeniiber jiingeren Forschern ihre Unselbständigkeit gegeniiber den deutschen Vorbildern. Hinzufiigen ist, dass Winroth mit seiner kritischen Auffassung gegeniiber solchen wissenschaftlichen Ersthngsarbeiten nicht allein stand. Andere Professoren waren in

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=