334 eines schwedischen Juristen von der Argumentation eines deutschen Juristen beeinflusst ist. Es handelt sich hierbei um eine komparative Methode: Man vergleicht die Darstellung des schwedischen Rechtswissenschaftlers mit dem Text des deutschen Vorgängers auf dem Gebiet, das durch die Fussnoten umrissen ist. Bisweilen ist es auch möghch gewesen, den Einfluss eines deutschen auf einen schwedischen Juristen auch ohne Fussnote nachzuweisen. Im Kapitel 1 wird der allgemeine kulturelle Hintergrund der Rezeption deutscher Rechtswissenschaft am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts dargestellt. Unter anderem wird die Bedeutung der aussenpolitischen Umorientierung Schwedens zu Deutschland während des 19. Jahrhunderts behandelt und die abnehmende Bedeutung Frankreich als Kulturimpuls in dieser Zeit betont. Deutsch wurde etwa um 1850 zur ersten Fremdsprache m der schwedischen Realschule erhoben, und von 1873 an wurde diese Stellung noch verbessert. Die auf diese Weise geschaffenen guten Kenntnisse der deutschen Sprache wurden damit zur grundlegenden Voraussetzung einer Rezeption der deutschen Rechtswissenschaft. Vor allem werden kurze Angaben fiber Studienreisen gemacht, die schwedische Offiziere, Realschullehrer und Universitätslehrer nach Deutschland unternahmen. Imersten Teil des zweiten Kapitels wird allgemein fiber die Entwicklung der Personalstruktur der beiden Juristenfakultäten in Uppsala und Lund bis zum Ende des 19. Jahrhunderts berichtet. Die Zahl der Professoren wurde durch Beschluss des Reichtstags 1840/41 von vier auf acht vermehrt. Damit wurden auf lange Sicht die praktischen Voraussetzungen einer erhöhten Spezialisierung und Vertiefung der verschiedenen juristischen Fachgebiete geschaffen. Im Laufe des 19. Jahrhundert wurde die Zahl der Professoren welter erhöht. ImJahre 1900 hatte die Juristenfakultät in Uppsala alleln acht Ordinarien und Extraordinarien. Ausserdem berichtet dieses Kapitel fiber die Personen, die die verschiedenen Professorenämter während des 19. Jahrhunderts innehatten. Im zweiten Teil des Kapitel 2 wird erörtert, ob die herkömmliche Memung zutrifft, der Durchbruch deutschen Einflusses auf die schwedische Zivilrechtsdogmatik habe um 1870 stattgefunden. Das bisherige Bild muss jedoch berichtigt werden, denn um 1870 konnte man bereits an eine gewisse Forschungstradition anknfipfen, die mit den Professoren des Zivilrechts in Uppsala Knut Olivecrona und Ernst Nordling verknfipft ist. Olivecrona begann bereits zu Beginn der 1850-er Jahre Obligationenrecht und Sachenrecht nach einer fur die damalige Zeit modernen rechtsdogmatischen Methode vorzutragen. Vor Ihrer Zeit hielt man die juristischen Vorlesungen auf der Grundlage des Reichsgesetzbuches von 1734. Im Kapitel 3 wird eine gedrängte Darstellung der deutschen Entwicklung während des 19. Jahrhunderts bis zumJahre 1914 gegeben. Diese Darstellung, die keinen Anspruch darauf erhebt, selbständige Forschung zu sein, soil den schwedischen Lesern das Verständnis ffir die deutsche Rechtswissenschaft und
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