333 Hjalmar Hammarskjöld. Uber sie gibt es reichhaltiges Quellenmaterial. Hier ist jedoch ein anderer Weg gewählt worden. Die Untersuchung sollte nicht auf einen einzigen Juristen begrentzt worden, sondern es sollte eme grössere Anzahl von Forschern untersucht werden, die zusammen em(wenn auch klemes) Kollektiv bilden. Das macht es auch möglich, ein Bild kollektiver Ziige der schwedischen Rechtswissenschaft zu zeichnen. Gliicklicherweise fand sich ein recht umfassendes ungedrucktes Quellenmaterial, um die wissenschaftliche Entwicklung der untersuchten Juristen zu beleuchten. Die schwedischen Bibhotheken und Archive (Kungliga Biblioteket. Lunds Universitetsbibliotek, Riksarkivet und Uppsala Universitetsbibliotek) haben in ihren Beständen Briefe von deutschen Rechtswissenschaftlern in grosser Zahl, so z. B. Briefe deutscher Rechtshistoriker wie Karl v. Amira, Konrad Maurer und Max Pappenheim, aber auch vereinzelte Briefe von anderen bedeutenden deutschen Rechtswissenschaftlern wie Emil Friedberg, Rudolf V. Jhering, Franz v. Liszt, C. J. A. Mittermaier, Wolfgang Mittermaier, Friedrich Karl Neubecker, WilhelmReuling, Eduard Simson, Richard Schroeder, Otto Stobbe, Adolf Wach und Bernhard Windscheid. Nicht alle diese Quellen fielen in den Rahmen der vorhegenden Untersuchung. Es verdient aber angemerkt zu werden, dass dieses Material in Schweden greifbar ist. Weder m der internationalen noch in der schwedischen Forschung findet sich ein methodisches Vorbild fur eine Studie dieser Art. Deshalb war es notwendig, neue Methoden zu entwickeln, um die Forschungsaufgabe zu lösen. Methodische Probleme waren vor allemzu lösen, als es galt, die Dissertationen nach Abhängigkeiten zwischen deutschem und schwedischem Rechtsdenken zu untersuchen. Ich habe dabei eine quantitative Methode benutzt und zunächst die Zahl der Zitate erfasst, in denen sich ein Forscher auf die Arbeiten anderer Verfasser oder auf deutsche Gesetze, z. B. BGB oder ADHGB bezieht. Jedoch ist die Zahl solcher Zitate aus anderen Werken noch kein Zeichen grossen Einflusses, denn vielleicht handelt es sich dabei um Standardwerke, die man anständigerweise nicht auslassen kann, mit denen man aber in konkreten Fragen nicht iibereingeht. Zitate können auch mehr oder minder statusbedingt sein: Die Arbeiten eines bestimmten Verfassers ”muss” man zitieren. Andere Verfasser sind in der Forschungsrichtung, der man selbst zugehört, nicht akzeptiert; vielleicht handelt es sich dabei um einen Verfasser, den man zwar sachlich beriicksichtigen muss, der aber einer abweichenden Forschungsrichtung angehört. Ihn sollte man nicht zitieren, wenn man sich die Freundschaft seines Habilitationsvaters nicht verscherzen will. Es gibt also eine Menge Fehlerquellen, wenn man die Zahl der Zitate als einzigen Beleg fur die Beeinflussung eines Verfassers durch den anderen ansieht. Eme qualitativ femere Methode ist die folgende: Auf Grund der Fussnoten eines Verfassers kann man untersuchen, m welcher Weise der Gedankengang
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