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332 Ich habe acht Juristen ausgewählt, um ihre Dissertationen zu untersuchen, und zwar Johan Hagströmer: Om aktiebolag (Die Aktiengesellschaft, 1872), Ivar Afzelius: Omcession av fordringar (Die Zession von Forderungen, 1877), Alfred Winroth: Omt)cänstehjonsförhållandet enligt svensk rätt (Das Gesindewesen nach schwedischem Recht, 1878), Ernst Trygger: Om fullmakt (Die Vollmacht, 1884), Hjalmar Hammarskjöld: Om fraktavtalet (Der Frachtvertrag, 1886), Tore Almén: Om auktion såsom medel att åvägabringa avtal I-II (Die Versteigerung als Mittel des Vertragsschlusses, 1897—1900), Vilhelm Lundstedt: Avtal angående prestation till tredje man (Der Vertrag zugunsten Dritter, 1908) und Östen Undén: Kollektivavtalet (Der Tarifvertrag, 1912). Die Darstellung liefert zunächst eine griindliche Analyse der Dissertationen dieser Persönhchkeiten, sodann eine Darstellung der Fragen und Probleme, mit denen sie sich während der Ausarbeitung ihrer Dissertationen beschäftigten. Beriicksichtigt sind auch die persönlichen Kontakte zu deutschen Rechtswissenschaftlern. Diese acht Persönhchkeiten gehören zu den massgeblichen und wichtigsten Juristen ihrer Generation. Alle ausser eine wurden in jungen Jahren Professoren. Der Einzige, der kein Eehramt erhielt (Almén), wandte sich schon friih gesetzgeberischer Tätigkeit zu. Er beteiligte sich an der Ausarbeitung eines Entwurfes fur em gesamtskandinavisches Obligationenrecht. Alle ausser zwei (Hagströmer und Winroth) betätigten sich auch ausserhalb der Universität, entweder als hohe Richter (Mitglied des Obersten Gerichtshofes, Präsident eines Hofgerichts) oder als Kommissionssekretär oder Mitglied von Gesetzgebungskommissionen und auch als Politiker. Mehrere dieser Juristen waren in verschiedenen Perioden ihres Lebens sowohl das eine wie das andere, d. h. praktische Juristen und Politiker. Zwei von ihnen wurden Staatsminister (=Ministerpräsident), zwei Aussenminister, einer wurde Präsident der Ersten Kammer des schwedischen Reichstages, und zwei wurden Parteifuhrer. Die hier untersuchten Juristen sind auch mit der Absicht nach der Zeit ihrer Wirksamkeit ausgewählt worcien. Der Schwerpunkt liegt in den 1870-er und 1880-er Jahren. In dieser Zeit, als das Juristendenken kollektive Ziige anzunehmen beginnt, habihtierten sich fiinf von ihnen. Fiir die folgenden Jahre bis 1914 habe ich fiir jedes Jahrzehnt einen Juristen ausgewählt. Man hätte auch andere Wege zur Eösung der Aufgabe einschlagen, etwa andere Personen aus der Gruppe fuhrender Juristen auswählen können. Reizvoll wäre es auch gewesen. Juristen zu untersuchen, die sich zwar habilitierten, aber nicht Professor, Justizrat oder Mitglied der Gesetzgebungskommission wurden, die also die Spitzengruppe nicht erreichten, sondern die Universität friih verliessen. Es gibt Griinde dafiir und Andeutungen in dieser Richtung finden sich im untersuchten Material), dass eine solche Gruppe von Juristen ”zweiten Ranges” noch stärker als die Elite von deutscher Rechtswissenschaft beeinflusst war. Eine dritte Möghchkeit wäre gewesen, eine biographische Studie iiber einen der wichtigsten schwedischen Juristen zu schreiben, z. B. Ivar Afzelius oder

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