Dafiir class Alienation nach kanonischem Rechte erfolgen clnrfte, war eine Voranssetzung die Feststellung, dass eine 'iiista causa’ vorliege, nnd von den 'iustae causae’, die das kanonische Recht anerkannte, war die 'evidens ntilitas’ die bedeiitiingsvollsted Diesen Grundsatz, dass nämlich der Rechtsakt der Kirche zu offenbareni Nutzengereichen miisse, hat man in Schweden bei Transaktionen kirchlicher Landeigentiimer genan befolgt.^ Er bildete die Grundlage fiir das starke Anwachsen des kirchlichen Grundbesitzes im Mittelalter.^ Sehr häufig kam es vor, dass Tausche zwischen kirchlichen Institutionen und Privatpersonen in der Weise vorgenommen wurden, dass die kirchliche Institution einen zusätzlichen Barbetrag zahlte, umeinen Grundbesitz von höherem Werte zu erhalten, als der abgegebene war. Dies war einer der Wege, auf denen die Einkiinfte der Kirche in Landerwerb umgesetzt wurden. Die Methode, dass die Kirche Grundbesitz von höherem Werte weggab, als der im Tauschwege erhaltene, ist dagegen nur ausnahmsweise vorgekommen.^ Auch Abgabe von Grund und Boden gegen Bargeld ist sehr selten gewesen.’ Eine Urkunde vom Jahre 1307 (1) S 1539) berichtet, dass die Herzöge Erik und Waldemar dem Domkapitel von Uppsala die Erlaubnis gegeben haben, den Hof Ön in Gästrikeland so in Besitz zu nehmen (licenciam intrandi et occupandi possessionem), wie ihn der verstorbene Torgils Knutsson der Domkirche von Uppsala geschenkt hat. Der Erzbischof diirfte zu dieser Zeit gefangengehalten worden sein und war deshalb nicht imstande, seine Verwaltungsbefiignisse auszuiiben.® Xach dem kanonischen Recht war 1 Vgl. oben S. 34. ^ RosÉx, Det kanoniska förbudet att avsöndra fast egendom, S. lOOff. Rosén fasst hier die Ergebnisse einer von ilimvorgenoinmenen ungedruckten Untersuchung zusammon. ® Den Reichtuin einer kirchliclien Institution zu vermeliren, wurde aueli vom religiösen (Jesichtspunkt als verdienstvoll betrachtet. Siehe z.13. die Tendenz in der Bisehofschronik von VgL (S (1 L I, 8. 304ff.). * Rosén hat fiir die Zeit bis zur Mitte des 14. Jh.s nur ein einziges Reispiel dafiir gefunden (D 8 1397 vomJahre 1303), und dabei hat man hier bezeiehnenderweise versprochen, in Zukunft der Kirche Ersatz zu leisten. ® Ein Reispiel dafiir findet sich in einer Urkunde vom Jahre 1322 (D8 2345), es wird weiter unten 8. 201 erwähnt. ® Rosén, 8triden mellan Rirger Magnusson och hans bröder, 8. llOff. 86
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=