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uiid die Kanonikate, die Kigentiinier ihres Eigentuinsd Wir wollen liier initersuclien, inwieweit diese Betrachtungsweise in nnseren sclnvedischen Urkunden wiederzufindeji ist. Das vor allein bedeutsaine Problem ist die Frage, welche kirchlichen Bebörden die Befngnis besassen, das Kircheneigentnm zn \ er\valten und zn repräsentieren sowie (lessen Einkiinfte zn erheben. Ein grosser Feil des Materials bestelit aus Schenknngsnrkimden, in denen Eigeiitnmswerte ganz allgeniein an eine Dond^irche oder an eine bischöfliche Tafel, an die Fabriea,- an die dortigen Kanonikate oder Vikarien'* geschenkt wnrden. Oft komint es vor, dass ein Orundeigentum einer Dond^irche mit der Zweckbestimmnng geschenkt wird, dass es der Tafel des Bischofs, der Fabrica, oder (Miieni an derselben \-orhandenen Kanonikate oder einer Vikarie zid'alle. Die Frage ist nnn, ob es irgendwie eine Bedentnng hatte, dass die Domkirche in dieser ^Veise als die Eigentiinierin des mit derartigen Zweekbestimmungen donierten Eigentnms bezeichnet wurde. Tm Znsamnienhang damit muss die Frage gestellt werden, wclche kirchliche Behörde das Wrwaltnngsrecht iiber das Eigentnm hatte. Die Aid’fassung der kanonistischen Doktrin iiber die Frage. wein die Administrations- nnd Rej^rasentationsbefngnisse zukommen sollten, ist bereits oben dargestellt vorden.- Es ware hiei' eine w ichtige Aufgabe, die Stelhing des schwedischen Rechtes zu diesen Fi'agen zu nntersnchen sowie klarzustellen. inwieweit das schwodische Recht hierin der kanonistischen Doktrin folgte oder von ihr abwich. Welche Befngnisse hatten die Znständigen^ Xach dem kanonischen Recht war ja die Miiglicldveit, iiber das kirchliche Eigcntum zn verfiigen. (lurch das allgemeine Veibot einer Alienation sowie (lurch das Wrbot beschränkt. die Einkiinfte eines kirchlichen Andes zu vermindern. Wurden die in Betracht kommenden Bestimmungen des allgemeincn Kirchenrechts in unserem Lande beobachtet ( Eine bedeidsame Frage ist. inwieweit das geschenkte Eigentum fiir den in der Donation ausgesprochcnen Zweck verwendet Avurde. ' A fih s. ;tu f. - Dio Definition de.s Tonninns 'fahi'ioa' siolie u. S. 1)S. ■' loll wendo hior und in der Folge fiir das lateinisolie'vioaria' den deutsolieii .\usdruek »\'iUarie» an. (’tier die \’iUarien sielie nnten S. IIS. ' Vgl. oben S. 31 f. 71

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