RB 4

(len. Handwerker, Kleinliänsler, Mietlinge iind Mietweiber sollten ihreni Pfarrer zu Östern eine bestiinmte Menge Getreide geben; dafiir waren diese Kirchspiellente davon befreit, die »brödwakka» nnd vielleicht anch andere der oben erwcähnten Abgaben zu leisten. Uber kirchliche Abgaben in den Kirchspielen von Salo nnd Kemi ini nördlichen Österbotten gibt es in dem erwälinten, von König Magnus und Bischof Hemming wahrscheinlich im Jahre 1345 erlassenen Statut Bestimmungen.’^ Als Lebensmittelsammlung sollte jeder Bauer ein halbes Pfund Butter oder fiinf Felle abliefern. Ferner sollte jede erwachsene männliche Person ihrem Pfarrer zwei Felle geben. Als Ergänzung fiir unzureichendes Pfarrgut sollte jeder Bauer seinem Pfarrer jährlich eine besondere Steuer abliefern, die aus zwei Fellen oder einem Pfund getrockneter Hechte und einer Fuhre Heu oder deren entsprechenden Wert bestand. Zehnt vom Vieh wircl nur insofern erwälmt, als jedes zehnte Renntierkalb abgeliefert oder (lurch Geld abgelöst werden sollte. Da es aber gleichzeitig vorgeschrieben war, dass die Bauern fiir jede Kub eine Mark Butter oder den entsprechenden Wert erlegen sollten, ist es wahrscheinlich, dass die zuletzt erwähnte Steuer .statt des Zehnts entrichtet wurde. der fiir die \’iehzucht zu leisten war.^ Jagd und Fischerei waren zehntpflichtig. Statt des Zehnts fiir kleine Fische konnten doch Personen, (lie veit entfernt von der Kirche wohnten, jährlich vier Felle entrichten. Kirche und Pfarrer sollten jedes die Hälfte des Fellzehnts erhalten. Der Pfarrer allein sollte einen Schinken von jedem Bären und einen Bug von jedem Elch oder Renntier erhalten. Mietlinge und Mietweiber sollten ihrem Pfarrer zu Östern eine Abgabe in Fellen oder Geld geben: auch Kleinhäusler, die verheiratet waren, sollten dem Pfarrer zu Östern eine Abgabe von Fellen oder Fischen leisten. Die eben erwälinten Kirchspiellente waren aber von der Abgabe des Feldzehnts, sofern er entrichtet wurde, von der Lebensmittelsammlung und vielleicht auch von anderen der oben erwälinten Abgaben befreit.^ ' Svartb. 111. Vgl. oben .S. 253. ■ Vgl. Cedeklöp", Det tiiiländska prästerskapets ekonomiska ställning intill sjuttonde .seklet, S. 108. ® Uber den Feldzehnt in den Kirehspielen von .Salo nnd Kemi vgl. obtai S. 253. 312

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=