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pcrsöiilich Oder (lurch andere Personen inehr als das iinn Zukonin\ende gefordert imd entgegengenominen hatte, sollte innerhall) eines Monats doppelt soviel als das, was er einpfangen hatte, zuriickerstattend Aber das Tälgestatut hebt ausdriicklich hervor, (lass obensteliende Prokuration nur fiir die wohlbestallten Kirchen (leltung hatte, die ihre Priester vollstandig entlohnen konnten, nicht aber fiir die arinen Kirchen oder Kapellen.- verordnete Bischof Brynolf iin Einverstandnis init deni Pfarrer und den Cleineindemitgliedern von Ullervad, dass Herr Thorer Stellvertreter des Pfarrers in der gleichen (Jemeinde sein sollte. Und der Biscliof erkliirte dabei, dass in seiner Gegenwart ein Ubereinkoinmen zwisehen dein erwähnten Pfarrer und 'Fhorer geti’offen worden sei. Sie hätten bestiinnit, dass der letztere eine jährliche Abgabe an den Pfarrer zu entrichten habe und verpflichtet sei, dein Bischof eine gengier|) von drei Tagen und Xächten iin Winter und ebenso viel im Sommer zu geben.^ Man hatte sich hier, offenbar auf Betreiben des Bischofs, iiber eine Gastungspflieht des Stellvertreters geeinigt, die im wesentlichen Ausmass die dem Pfarrer obliegende. von der Versammlung von Skänninge und dem Tälgestatut vorgeschriebene Prokurationspflicht iiberstieg. \"gL 11 bestimmt, dass dcr Pfarrer verpflichtet sei, dem Bischof Gastung zu geben, wenn er zur Visitation in die Gemeinde kam (Kk 73 Pr.).^ Aber das Reeht enthält weder Bestimmungen iiber die Grösse des bischoflichen Gefolges noch iiber die Länge seines Aufent haltes.'^’ In den Darlegungen des Domherren Xils Sigvastsson, die er 1322 oder möglicher Weise ini Anfang des Jahres 1323 an den Papst gerichtet hat, wird erwähnt, dass der Erzbischof von Uppsala und die Bischöfe Schwedens wegen ihres geringen Einkommens verköstigt wurden, wemi sie ihre Untergebenen visitierten.*’ Daraus entwickelte sich indessen die Sitte oder, richtiger gesagt. ' t’gl. Innoeeiiz’ IV. Dekret Rouiana eeelesia (e. 1 in VI de censib. Ill 20). Siehe oben S. 200f. - Vgl. aiieh D S 174(). 3 D S 1100. ■* Vgl. oben S. 178 nnd 182. Anm. 1. ^ Hiscböfliehe Proknration wird aueh in DS 1594vomJahre 1308erwähnt. ® 1) S 2322. Vgl. Briuioth, Den senare medeltiden, S. 70f. 269

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