Bischof nicht besondere tlbereinkommen getroffen liatte, inussteii Avohl deii allgenieiu geltenden Regeln fiir den Zehnt folgend Ein Abkommen iiber die Erfullung der Pflicht, dem Bischof ini Stifte Strängnäs Zehnt zu entrichten, wird auch in einer Urkunde vom Jahre 134() erwähnt.^ Bischof Sigmund gibt hier bekannt, dass er anf Lebenszeit ein Ubereinkonimen niit den Einwohnern mehrerer Kirchspiele von Xärke (Glanshammar, Ringkarleby, Odebv und Lillkyrka) getroffen hat, wonach diese fiir die Gliter, wofiir sie bis jetzt ein gewisses Mass Getreide als Zehnt geliefert haben, von nun an jährlich an ihn ein gewisses Mass Hopfen entrichten sollten. Die Abrechiumg des Feldzelmts sollte in vorgeschriebener Weise anf dem Acker geschehen. wobei jede zehnte Mandel als Zehnt abgesondert werden sollte. Man sollte dabei jeden Acker fiir sich allein berucksichtigen. Man durfte kein Getreide von einem Acker zum anderen iiberfuhren. Wenn man von einem Acker auf den anderen Getreide uberfiihrte, konnte man sonst den Umfang des Zehnts verringern, der abgegeben werden sollte. Der Pfarrer sollte, nachdem er dazu aufgefordert worden war, selbst seinen Zehnt innerhalb einer gewissen Zeit heimfiihren, während welcher die Banern ringsherum einen gesetzlichen Zaun aufrecht erhalten sollten. Kummerte er sich dann nicht um seinen Zehnt, und wurde dieser aufgefressen oder zerstört, sollte er selbst den Schaden tragen. Feldzehnt sollte von allem, was in der Erde gesät wird, abgeliefert werden. Eine Handschrift von SdmL erwähnt Zehnt voni Hen, den die Bauern doch behalten durften, wenn sie den Feldzehnt des Priesters zum Pfarrhof beförderten.^ Xeben dem Feldzehnt sollte der Blutzehnt entrichtet werden, der vollständig dem Pfarrer zufiel. Die Bauern sollten ihren Blutzehnt zur Kirche fiihren, worauf der Pfarrer selbst dafiir verantwortlich war. Kälber sollten abgeliefert werden, wenn sie neun Tage alt waren, Schwein und Zicklein bei einem Alter von einem ^lonat, Lamm und Gans zur Michaelsmesse (29. September). Wenn nicht so viel Jungvieh geboren wurde, dass der Pfarrer davon Zehnt erhalten konnte, sollten zwei Pfennige fiir jedes Kalb abgegeben 1 Holmu.jlCK—Wessex, Sven.ska landskapslagar 3, Ivoininentar zn SdmL, S. 32. 2 D S 4042. 3 S G L IV, S. 22 Anm. 21. 246
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