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dem Bischof, dem Pfarrer imd der Pfarrkirche aiifgeteilt werden sollte. Dabei sollte der Bischof nicht weniger als zwei Drittel erlialten, wälirend der Rest in gleicher Weise zwischen dem Pfarrer nnd der Kirche geteilt werden sollted Nur der Pfarrer sollte Zehnt von Vögeln, wilden Tieren, kleineren Fischen, sowie einen Bug von jedem Elch oder Bären erhalten. Lachs, Hering, Seehund imd Eichhornfelle waren in der zidetzt erwähnten Bestimmung nicht inbegriffen, da hier die andern, eben angegebenen Bestimmungen galten. J)as Gesinde war verpflichtet, an Stelle des Zehnts eine Geldabgabe an den Pfarrer zu leisten: jeder Mietling 2 Ellen, jedes iNIietweib Ellen Leinwand. Alls einem Schreiben Birger Jarls vom Jahre 1257, das an die Einwohner von Medelpad nnd Ångermanland gerichtet ist, geht hervor, dass der Armenzehnt dieser Landschaften während gewisser Jahre zu gunsten des Baues der Domkirche von Uppsala (ad supradicte ecclesie edificationeni) entriehtet werden sollte.- Im iibrigen scheint der Armenzehnt des Gebietes von HL während der Zeit, die meine Lhitersuchung betrifft, nicht för die Domkirche von Uppsala eingezogen worden zu sein. Im Jahre 130ö wird indessen iiber ein Thing bei der Kirche von Hög berichtet, wo die Einwohner von Sunded, der Hauptsiedlung des norrländischen Kiistenlandes, sich verpflichteten, an das Domkapitel von LTppsala das Drittel des Zehnts zu entrichten, das sie bisher rechtmässig fiir die Armen behalten durften.^ Jämtland nahm insofern eine Sonderstellung innerhalb der schwedischen Kirchenprovinz ein. als es börgerlich vom 12. Jahrhundert an der norwegischen Krone, aber kirchlich dem schwedischen Erzbischof zugehörte. Das jämtländische Kirchenrecht hatte auch in vieler Hinsicht einen besonderen Charakter: es hatte nahe A>rbindung mit dem Kirchenrecht, das fiir das Gebiet von HL galt, unterschied sich aber in wesentlichen Punkten davon. Die grimdlegende LTkunde iiber die kiichlichen Steuern ^ Vgl. Holmbäck—Wesséx. Svenska lamlskapslagar 3, Kommentar zu HL, S. 280, Anm. 43. - D S 445. ^ Revtekdaht., Svenska kyrkans historia IIT: 2, S. 3. naeh einer Absehrift in Örnhjelms Diplomatarittm. Vgl. attcli Styffe, Skandinavien under tmionstiden, S. 302. 242

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