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dass die Domherren deswegen gezwiingen wären, die Doinkirche zii verlassen »et aput rurales et parochiales ecclesias residere»d ImJahre 1318 wurde wieder der Befehl erlassen, den Armenzehnt zii leisten, wobei die Anfforderung liinzngefugt wnrde, den Armenzehnt der drei letzten vergangenen Jahre nachzubezahlen. In den Bittschriften des Domherien Nils Sigvastsson, die von den beginnenden Zwanzigerjahren des 14. Jahrhimderts stammen, ersnchte der Erzbischof von Uppsala den Pa'jist, er möge die Bewilligung bestätigen, dass der Armenzehnt, den der verstorbene König Magnus imd sein SolmKönig Birger fiir die Doinkirche von Uppsala bestimmt hatten, weiter an diese entrichtet werde. Er gehe an die Fabrica der Doinkirche und an die dort gegriindeten Kanonikate lind werde zumUnterhalt von armen Studenten in Paris verwendet.- Es wird hier erwähnt, dass die Doinkirche und das Domkapitel von Uppsala während nicht weniger als 9 der letzten 21 Jahre ihres Armenzehnts beraubt gewesen seien. Oleichzeitig wird aber betont, wieviel die Leistung des Armenzehnts, der an die Doinkirche von Uppsala ging, fiir die Errichtung der neuen Doinkirche bedeutet hätte: sie hätte sich darauf wie auf einem Fundament erhoben. Daraus ergibt sich also, dass der bewilligte Armenzehnt nicht bloss den Kanonikaten, sondern auch in wesentlichem Mass dem Bau der Doinkirche zu gute gekommen ist. Dass der Armenzehnt schon friihzeitig fiir diesen Zweck angewendet wurde, geht aus einer Urkunde vom Jahre 1275 hervor. Hier gibt der Propst Jakob von Enköping bekannt, dass er bis jetzt den Armenzehnt vom Gerichtssprengel Håbo erhoben habe, ihn aber an die Domkirche von Uppsala abtrete, da dieser geniäss einer alten Bestimmung an ihre Fabrica entrichtet werden soll.^ Im Registrum Upsalense vom Jahre 1344 findet sich ein Verzeichnis iiber das Eigentum der verschiedenen Kanonikate.^ Daraus geht hervor, dass der Armenzehnt noch immer von grosser Bedeutung war. Elr war jetzt auf sämtliche Kanonikate mit Aus1 Kraft, Ärkebiskop Olof Björnssons supplik till jiåven, 8. 261; Rosén, a.a.O., S. 279f. ^ D S 2322. Uber die Bewilligung fiir die Studierenden des 8tiftes Uppsala in Paris vgl. oben S. 235. 3 D S 595. ^ D 8 3835. Vgl. oben 8. 105. 238

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