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Niir zwei bezeichnende Urkunden seien hier wiedergegeben. Pfarrer .rohan von Torshalla und die dortigen Kirchenvertreter haben mit Erlaubnis des Bischofs von Strängnäs und ihrer Pfarrgenossen Urundeigentuin an den Doniherrn Tidenian von Västerås verkauft, uni Mittel zuin Aufbau ilirer Kirclie zu erlialten (1) S 2.‘}4r) voinJalire 1.422). Hier liegt einer der sehr seltenen Fälle vor, (lass eine kirchliche Institution (Jrund und Boden gegen Bargeld abgegeben hat. WVnn es dabei heisst, dass das Rechtsgescluift 'propter necessitateni ecclesie predicte edificande’ geschehen sei, so entspricht dies der Forderung des kanonischen Rechtes nach einer 'iusta causa’, in dieseiu Falle einer 'urgens necessitas’.^ Der Pfarrer C’leiuens von Fkebyborna hat an Håkan Karlsson das (Irundeigentuui verkauft, das Lars von Kastberga derselben Pfarrkirche und deni dortigen Pfarrer gesclienkt hat, wofiir er. Herr C’leniens, als Fntgelt seine Landgiiter in Nässia iiberlassen hat (I) S .4221) aus deni -Jahre 144(5). Am Schluss dieses Ka])itels .sei ein Vergleich mit den Verhältnissen in Nonregen angefiigt.- In den Kirchenabschnitten der alten norwegischen Rechte fehlen beinahe gänzlich Bestimmungen liber die Verwaltung des pfarrkirchliehen Eigentums. Eine Bestimmung in FrostL. (XI\':4) schreibt vor, dass derjenige der Vertreter fill’ das (Jriindeigentum der Kirche sein .solle, den der Bischof dazu ausersehen hat. Bei Patronatskirchen sollte der Patroniis in dieser seiner Eigeuschaft dazu aii.sersehen werden. Voiii 14. Jh. an war das pfarrkirchliche Eigentum in Xorwegen ganz allgemein zwischen der Fabrica und der Tafel geteilt. Ein Kirchenvertreter, den in der Regel der Bischof auswählte, vertrat die Fabrica und verwaltete deren Eigentum, teilwei.se in Zusammenarbeit niit deui Pfarrer unter Kontrolle des Bischofs, dem er Rechnung zu legen batte. Lag ein Patronatsrecht vor, so wiirden die Befiignisse des Kirchcnvertreters lomPatroniis ausgeiibt. Das Bencfizialveruuigen ' oIk'u S. 34. “ 'r.\H.\X(;KR, Oin l'4eiid(»insrottoii til de iiorske Praestogaardc^, .S. 350ft'.; Dcrsclbr, KirkegodstUs Hetsforhold, S. 20()ff.; v. Amiu.\, Xordgennanisches Obligationenreclit 11, S. 828. Ub(»r die eutspreeliendeii Verbiiltnisse auf island: Amir.\, a.a.O. II, S. 81)3ff. Allgeineiiies iiber das altnerwegisehe iind altisliindi.scbe Kircbenrec'bt: M.wrer, \’orlesiingen id>er altnordisebe Recditsgeschiebte If. 201

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