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erwähnten, wahrscheinlicli von Bischof Brynolf erlassenen Synodalstatut fiir die Diözese Skarad Nach VgL II und IVkonnte das Eigentiim der Fabrica sowohl ohne Zustimmung des Bischofs wie des Domkapitels verkauft werden. Hier besteht jedoch ein Unterschied zwischen VgL II und IV, indem VgL IV vorschreibt, dass dieser Rechtsakt von den Kirchspielleuten zusammen mit dem (lemeindepfarrer vorgenommen werden solle, während VgL II dabei allein von den Kirchspielleuten spricht. Von den Kirchenvertretern wird in diesem Zusammenhange nichts gesagt. Nach dem Synodalstatut des Bischofs Brynolf war jedoch die Erlaiibnis des Bischofs erforderlich, um Alienation eines zur Fabrica gehörenden Eigentums durchfiihren zu können. Die Kirchenvertreter werden auch hier nicht genannt. Dass die Kirchenvertreter in diesen Vorschriften nicht erwähnt werden, diirfte seinen (Irund darin haben, dass die Alienation als ein Rechtsgeschäft von soldier Bedeutung angesehen wurde, dass es nicht ohne Einwilligung der Bauern vorgenommen werden durfte. Die oben behandelten Bestimmungen iiber Alienation im OgL sowie im Synodalstatut Nils Allessons fiir die Diiizese Uppsala betrcffen auch zur Fabrica geluiriges pfarrkii’chliches Eigentum. Auf diese Bestimmungen braucht hier nur verwiesen zu werden.- An diesem Punkt unserer Ausfiihrungen ist die Feststelhmg von griisstem Interesse, dass die Kirchengemeinden auf dem Kontinent an der Verwaltung des zur Fabrica gehörigen Eigentums im allgemeinen teilnahmen, ob sie nun tlabei durch ihre Vertrauensmanner mit den (Jemeindepfarrern zusammenarbeiteten oder ob sie (lie letzteren von der Verwaltung dieses Teiles des Kircheneigentums viillig ausschlössen.'^ ’ Sii'Iu' oh('n S. I S(i f. - Sielie ()l)e!i S. ISdff. ■' Haick. Ivirclieii^escliit-litc nciitschlands IV, S. .älf.; Ki'nsti.k. Die (It'utsclu' I’farrei und ilir liec-lit zu Ausgaiigdes iMittelalters, S. 75ff.; IvciuisKU, J)ie kirelienreelitlielie d'lieoi'if» nod der Vei'\valtiin<i uud t'erwendnufj; dor Kireliengiiter inid die iiiittelaltorliehe Praxis, S. ISf.; tVKiiMixcJHOFi''. \’orfassungsg<'sc‘luclitoder deutselien Ivirelie iin Mittelalter, S. 10!); Sciirr/rzE, Stadt^eineinde uiid Ivirelie iin Mittelalter, S. J2!)t'f.; Philiim’i, Die t^rhexen. Studie zur siiehsisehen Reelitsgeseliichte, S. ]44ff.; Schmid, Das Hecht der Clriindung und Ausstattungveil Kirehen iiu k(»lunialen Teilo der ,'\Iagdel)urger J\ielien])rc)\inz wiilirend des ^1 ittelalters, S. lS3ff, 2()öff.; Schköckeh, I Of)

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