RB 4

erhält und ihni im Austausch dafiir eine Liegenscliaft uberlässt, die zu seiner eigenen Präbende gehörte (predi\nn prebende mee attinens), wofiir er später von der Fabrica Ersatz erhalten hatd Ans dieser Urkiinde scheint eigentlicli die Benuihung liervorzugehen, die Abtrennung von Grnndeigentnin, die von einemKanonikat fur andere, voni ] )oinkirclienvermögen aufzukoininende Zwecke geschah, nieht ohne gleichwertigen Ersatz zu lassen. Bischof Bengt von Skara hat fiir eine dortige Präbende des Ambjörn einen halben Hof angewiesen, der ininier mit derselben vereinigt sein soil, und der Dompropst hat auf den Rat des Bisehofs und des Domkapitels der Präbende einige Kaufläden am Markte zugeteilt, die der Bischof, als er der Propstei vorstand, erworben hatte. Dieses Eigentum und anderes, das demselben Kanonikat gehört, bestätigt nun Bischof Bengt dem genannten Ambjörn (1) S 47() vom Jahre 12(52). Aus der Urkunde geht nicht hervor, ob der vom Bischof iiberlassene halbe Hof vorher in privatem Eigentum des Bisehofs oder kirchliches Eigentumgewesen ist. Aber beziiglieh der vom Dompropst iiberlassenen Kaufläden scheint sich zu ergeben, dass sie friiher fiir Rechnung der Propstei erworben worden waren. Hier scheint man also von der Vorschrift des kanonischen Rechtes abgegangen zu sein, die verbot, dass die Einkiinfte eines kirchlichen Amtes vermindert wiirden. Bischof Brynolf von Skara gibt kund, dass er auf den Rat und mit Zustimmung seines Domkapitels mit seinem Kanonikus iMagister Bengt einen Tausch in der Weise durchgefiihrt habe, dass er demgenannten Bengt und dessen Xachfolgern zwei Höfe iiberlassen und von ihmauf seinen, seiner Kirche und seiner Xachfolger Xamen einen zur Präbende von Bengt gehörenden Grundbesitz (colonias prebende sue) in Björnkällan sowie die Dompropstgabe von Vadsbo erhalten habe (1) S 112:5 vomJahre 1294). Bischof Brynolf von Skara bezeugt, dass der Dompropst Bengt von Skara und der Kanonikus Björn mit seiner eigenen Zustimmung und der seines Domkapitels mit den zu ihren Ämtern geluirenden Giitern (de bonis beneficiorum suorum) einen Tausch in der Weise durchgefiihrt haben, dass die Höfe Segloraberg und Hovet fiir immer der Propstei von Skara gehören, während auf der anderen 1 Vgl. oben S. 99 f. 114

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=