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- ZUSAMMENFASSUNGIn d('r Lditersuclumg von Dr. pliil. Ivar Seth »Överheten och svärdet» (Obrigkeit und Schwert ) wird die lange Debatte iiber die Abschaffung der Todesstrafe dargestellt. die schliesslieh 1974 zu einer Verfassungsbestiminiing folgenden Wortlants gefuhrt hal; »Ein Gesetz oder eine andere Vorsehrifl darf nieht beinlialten, dass zur Todesstrafe verurteilt werden kann» ( Kap. 8 § 1). Der Kanipf gegen die Todesstrafe wnrde in unseremLande schon Anfang des 19. Jahrlninderts eingeleitet. Danials wurden eine Anzahl Schriften verciffentliclit, worin die Berechtigung dieser Strafe aus reehllichen und moraliehen Gesichts})unkten bezweifelt wnrde. Die Strafe war zu dieser Zeit ini Gesetz von 1734 in nicht weniger als 68 Fallen vorgeschrieben. Sie wnrde bis 1877 öffentlich vollstreekt. Das Gesetz gewährte urspriinglich auch die Möglichkeit einer Qualifizierung in niehreren Fällen in Form des Abhauens der rechten Hand und Käderns des Körpers. Die qualifizierten Strafen wurden jedoch 1841 abgeschafft. Die Frage der Beibehaltung der Todesstrafe wurde vor allem im Zusammenhang mit weitgehenden Planen einer Modernisierung des Strafrechts aktuell. Das grosse Gesetzgebungskomitee von 1811 legte 1832 seinen Fntwurf eines Kriminalgesetzes vor, der eine langjährige Diskussion veranlasste, aber nie verwirklicht wurde. Die Debatte iiber die Todesstrafe erfuhr eine neue \\ endung mit der anonym herausgegebenen Schrift des Kronprinzen Oscar —später Oscar 1 —uber »Straff och straffanstalter» (Strafe und Strafanstalten) 1810. Vor allem wurde die Frage einer Beibehaltung der Todesstrafe im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Entw urfs eines Strafgesetzes aktualisiert, der schlieBlich 186 l angenommen wurde. Darin war die Strafe zwar immer noch beibehalten, jetzt aber in vielen Fällen wablwadse mit lebenslänglicher Strafarbeit.

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