406 Arbeitsrecht und dem Arbeitsschutz gröBere Aufmerksamkelt zuzuwenden. Audi das allgemeine ProzeBwesen, das änders als das Strafrecht noch nicht durchgreifend reformiert worden war, wurde Gegenstand verhältnismäBig umfassender Reformerwägungen, bei denen es nicht zuletzt um die prozessuale Effektivität und die Rechtssicherheit des Einzelnen ging. Ähnliche Tendenzen sind auch international zu beobachten; u.a. weckten bestimmte Rechtssicherheitskonstruktionen in dem während der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zustandegekommenden deutschen Militärstrafgesetzbuch Aufsehen. Gegen Ende der Periode empfingen die Parteien der schwedischen Linken aus Norwegen kraftige Impulse zur Verstärkung der Rechtssicherheit fiir den Einzelnen, der als Angeklagter vor Gericht stand. Die militärischen Rechtsprobleme blieben auch nach den Reformen der Kriegsgesetzgebung von 1868 im politischen BewuBtsein. Besonders seitens der Bauernpartei verstand man schon friih, welche Möglichkeiten das Militärrecht fiir ganz andere politische Zwecke bot. Die Stellungnahme der Bauernpartei zum MilitärprozeBrecht wurde vor allem von Wiinschen nach Begrenzung der Staatsausgaben und nur in geringem Umfang von einem grundsätzlichen Widerwillen gegeniiber Kriegsgerichten bestimmt. Von der ersten Stunde an wurde die Arbeit des neuen Reichstages von taktischen Erwägungen der Verteidigungspolitik bestimmt. Fiir den Teil der Bauernpartei, die in der Verteidigungs- und Steuerfrage einen status quo erhalten wollte, war vor allem eine Verteidigung der Teile des Verteidigungsapparates wichtig, die eine Umgestaltung der Organisation und einen Ubergang von örtlich finanzierten Berufssoldaten zu einem Wehrpflichtheer besonders hinderten. Die bestimmende Scheidelinie beim Verständnis der Militärgerichte und des Militärstrafrechts verlief nicht zwischen den beiden Reichstagskammern, sondern in der Bauernpartei und wurde direkt von den Gruppenbildungen in der Verteidigungsfrage diktiert. 1875 wurde eine einjährige Wehrpflichtzeit vorgeschlagen, die aber an entschiedenem Widerstand aus Bauernkreisen scheiterte. Die Debatte von 1875 war insowcit interessant, als sie deutlich den Unwillen des Bauernstandes erkennen lieB, Pflichten zu iibernehmen, die als sozial deklassierend die Wehrpflicht spielte das empfunden wurden. Als Argument Militärrecht eine untergeordenete Rolle. 1875 hatte der iiberwiegende Teil gegen der Bauernpartei immer noch nicht den verteidigungspolitischen Wert des Gedankens eingesehen, daB das Militärstrafrecht als Augapfel des Militarismus dargestellt werden kann. Der Kurswechsel kam dann aber gleich nach 1875. Der Chefredakteur der Handelstidningen S. A. Hedlund dirigierte von seiner Redaktion aus eine Kampagne gegen militärische MiBstände. Einige Rechtsaffären gaben
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=