392 deutung fiir Integrität und Subordination, sondern will auch die Ursachen hinter der Entstehung, Entwicklung, Veränderung und Auflösung des Rechtszustandes erklären. Methodologisch verlangt dieses Ziel eine Analyse der Rechtsinstitute, aber auch sozial- und militärhistorische sowie rechtssoziologische Analysen. In verhältnismäCig enger Anlehnung an eine von dem amerikanischen Rechtshistoriker und Rechtssoziologen J. W. Hurst ausgearbeitete Methode wird das Verhältnis des Militärrechts zu der sozialen und politischen Wirklichkeit der Umgebung untersucht. Konkret bedeutet das, daB die historische Veränderung der Rechtsregeln in ihrer Relation zu sozialen, politischen und wirtschaftlichen Veränderungen der Gesellschaft analysiert werden, Eine streng rechtswissenschaftliche Auffassung, die die Rolle des Rechts auf die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Ordnung, die Konfliktlösung und das Verbot unerwiinschten Verhaltens beschränkt, erweist sich als unzureichend fiir die Analyse rechtshistorischer Geschehen, wie sie hier behandelt werden sollen. Die Materialgrundlage der Untersuchung muB natiirlich im Hinblick auf diese methodologischen Gegebenheiten erheblich breiter werden, als es sonst in rechtshistorischen Darstellungen iiblich ist. Gesetzgebungsmaterial im eigentlichen Sinn wird deshalb mit politischem Material, Material aus der Presse und aus politischer Korrespondenz, aus der wissenschaftlichen Lehre und aus der Rechtsprechung zusammengestellt. Die Darstellung gliedert sich in zwanzig Kapitel, die in fiinf Hauptabschnitte gruppiert werden. Die ersten 19 Kapitel behandeln Themenaspekte aus einer Mikroperspektive, das abschlieBende letzte Kapitel betrachtet die gewonnenen Ergebnisse aus verallgemeinernder Makroperspektive. 2. Die Entsiehiing des Problems der milit'drischen Kechtssicherheit Ini Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit entwickelte sich das Militärgerichtswesen zu gröBerer Selbständigkeit im Verhältnis zu den iibrigen Bereichen der Staatstätigkeit. Auf internationaler und nationaler Ebene bedeutete das die schrittweise Lösung des Militärrechts aus den mehr oder weniger stark dezentralisierten feudalen Rechtsordnungen und die Bildung von Rechtssystemen mit nationaler, umfassender Gultigkeit und Anwendung. Dieser rechtshistorische ProzeB hing eng mit den damaligen Veränderungen der Kriegskunst und der volkswirtschaftlichen Lage zusammen, in der die aus der Zeit des Lehnsrechts stammenden Reiterheere immer mehr durch besoldete Einheiten ersetzt wurden. Die Rekrutierung und
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