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;}()8 einer Krkläruni' dal'iir kommen, dass das römische rei vindicatioInstitut eine kurze Zeit in der zweiteu llalt'te des 17. .Ills, von dem Stockholmer Stadti,'ericht und dem Svea Hovrätt an^^ewandl wurde.^^ Hier steht man vor der Frage: Bedart’srezeiition oder Autoritatsrezeption? Fiir erstere spricht u.a. die Tatsaehe. dass Oherstatthalter und Magistrat kurze Zeit nach Aut'nahme des uneingeschränkten riimischen Viudikationsrechts in Stadtgericht und Hovrätt es fur notwendig hielten, durch ein »Pål)ud« gegen die offenbar immer häufiger werdenden Unter.schlagungen der Maklerinnen einzuschreiten. Wollten die beiden Obergericbte eine -solche offenbar scbon friiber recbt bescbwerlicbe Tendeiiz dadurcb bekiimpfen. dass sie nacb einer Hegel urteillen, die ja zu gesteigerter Vorsicbt bei Krwerb von Fabrnis oder Annabme solcber als Pfand fiibren musste? Oder rezipierten sie aus IHirfurebl vor der Autorität des römiscben Hecbts dessen generelles Vindikationsprinzip? Oder trugen beide Motive zur Rezeption bei? Auf solcbe Fragen lässt sich obne in erster Linie eine tiefer scbiirfende Futersucbung des Quellenmaterials keine bestimmie Antwort geben. Hierzu kommt nocb. dass wir liisber allzu wenig iiber deu ideengescbicbtlicben Verlauf der riimiscbrecbtlicben Rezeption in Scbweden wissen. Abnliehe Scbwierigkeiten begegnen bei einer näheren Fntersucbung der Rezeption der bansiscbeu H.w.H.-Regeln in Scbweden und Dänemark. Unter Ausscböpfung des oben dargestellten Materials aus der Praxis musste es indessen miiglich sein, durch eingebendere Forschungen z.R. klarzulegen. inwieweit die Rezeptiou von Regeln aus dem bansiscben Fabruisrecbt durcb reclitspolitiscbe Motive bedingt war. Weiin eine solcbe Aufgabe gelöst wiirde. wären die Ergebnisse von Bedeutung nicbt mir fur die schwediscbe und dänische Recbtsgescbicbte. (lerade die (iescbicbte des Grundsatzes H.w.H. ist besouders gut geeignet. darzutim. wie die Rechtsentwicklung in den Städten des Ostseeraums vom Id. .lb. bis zum ausgebenden lb. .lb. in massgeblicher Weise durcb das bocbstebende und reicb enlwickelte Recbtslebeu in deu Mutterstiidten der deutscben Hanse. Hamburg und Liibeck. beeinflusst worden ist. Die bier vorgelegte Fntersucbung bat aucb dazu beigetragen ’’’ -Sieho oltiMi .S. .^.'11 It.

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