344 sein M;inn« sei, iind die Klage einlassen solle, da der Kläger nicht das-s er dieseii an den Vernnlreiier verwiesen habe. »dem er seine Allären nnd Papiere coinmittiert iind anvertrani hal«. doeh habe Wahlberg »in actis litem contestierf. indem er sich benuibte. das Pl'and zn verteidigen*. Das Gericbt nahm dann Stelbmg zu der Frage der Giitgläiibigkeit Wahlbergs bei Abscbbiss des Pt'andvertrages nnd erklärle, dass Wahlberg, der »genan wussle, dass Fabriciiis der Redienfe des Gyllencloniscben Xacblasses war. wohl lu'itte denkeii können, dass die Erben nicht 10.000 Reiebstaler Kapital fiir 1200 Taler Kupfermiinze zn beleiben braucbten.« Das Gericbt konnte daber nicht linden, dass Wahlberg, »obne den Eigentiimer gelragt zii baben, ein so wertvolles Pfand gegen ein so geringes Darlehen hätte annehmen diirfen, besonders da die Rechnimg klar erkennen Hess, dass sie nicht Fabricins, sondern dem Gyllenclonschen Xachlass angehörte, welche zn beleiben. wie behauptet. die Erben ihn nie ermiichtigt batten, mn so weniger, als weder scbriftlicb noch miindlich ein spezieller Aultrag bierliir anfgezeigt oder vorgewiesen wird.« Demznfolge wnrde Wahlberg vernrteilt, das Pfand an die Erben znriickzuerstatten nnd »Fabricius wiederziisuchen. dem er sein Geld fidiert bat«. Ebenso wiirde in der Sache Gyllencloii ./. Schroder entscbieden. Das Unterstadtgericbt referierte in seinem Sprncb Scbröders Argumentation. worin »hand bör band fa« — geltend gemacht worden war. dass der Pfandhalter in einer solchen Situation nicht »propter potentiam sequitatis naturalis obne Refiision und Rezablimg« gezwungen werden könne. das Pfand zuriickzugeben. Das Gericbt land jedocb. dass Schriider die mangelnde Rerechtigung des Fabricius bätte einsehen miissen, »alldieweil Fabricius unglaublicb mit dem I'ngentum seiner Herren Prinzipale umgegangen war und obne Ordres und deren Wissen die Rechnung verpfändet batte, die ibn nicht anging, was der Geselle wolil (iiis dem Inludt der Rechiuiny Iidtte nierken können, so da.ss er zunäcbst sicb bätle erkundigen sollen. bevor er Fabricius darauf etwas fidierte.« Audi Schnkler sollte das Pfand obnc Lösegeld herausgeben und sicb an seinen Mann balten. Sowobl Wahlberg als Schroder legten beim Stockholmer Stadtgericbt Rerufung ein. In seiner Entscbeidung vom 3. .tub KiS.') unter Rerufung auf das Recbtsspricbwort
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=