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207 des in der neslimiminj4 j^eregelten Typenlalles lag. l)as II.w.H.- Prinzip gall aher hei Vindikalion anvertraiilen Ciules. Hei der Interprelalion gerinaniseher Kasuistik seheinl es jedoch ain richtigsten, die ka'kiiirnng lur eine Bestimmung in erster Linie iin Rahnien des belrelTenden Typenlalles zu snchen. In zweifelhaflen Fällen sollte man also niehl annehmen, dass eine Beslimmung auf eine Regel Bezug hal oder von derselben ausgeht, die fur Fälle ausserbalb dieses Rahmens gilt, solange man nicht untersuchl hal, ob sich nichl dadurch eine befriedigende Lösung finden lässt. dass man die Regel der fragliehen Bestimmung zu anderen Regeln im Rahmen des belreffenden Typenfalles in Beziehung setzt. Ferner sei bemerkl, dass Sjögrens Deulung — von diesem prinzipiellen Finwand abgesehen erklären ist, weshalb das Stadlrecht keinen direkten Ausdruck fiir den Grundsatz II.w.H. enthielt, wenn dieser den Gesetzgebern so lebendig bewusst war, dass sie bei der Regelung eines Konflikttyps von ganz anderer Arl als diejenigen, bei denen das II.w.H.- Prinzip anwendbar sein konnle, Riicksicht darauf nehmen zu miisseu glaiditen. Gebl man also davon aus, dass dieWorle »ohne Lösegeld« mutmasslieh auf eine bei der Vindikation von Diebsgiit anwendbare Regel Bezug gehabt haben können, so liegt auch eine wabrscheinlichere Deulung der Bestimmung nahe. Im siidgermanischen Stadlrecht machle sich wäbrend des Mitlelallers eine starke Tendenz znr Beschränkung der Verfolgbarkeil von Diebsgut geltend einem schnellen und sicheren Umsalz beweglicher Habe. Diese Beschränkung des Vindikalionsrechtes erfolgle gewöhnlich so, dass dem Käufer eine Lösungseinrede zugebilligl wiirde.*'" Diese Lösungseinrede verstiess natiirlich gegen die Rechtsauffassung des bäuerlichen Gemeinwesens, wo man seit alters den Standpunkt vertrat, dass der Eigentiimer stets ein Anrecht auf Herausgabe seines bei einem Dritlen vorgefundenen gestohlenen Eigentums habe. Der Käider musste, wie es das schwedische Landrecht forimdierle, »selbst nach seinem Werte snchen*. Dass die Tendenz einer Bescbränkung der \'indikalion gesloblenen Gules sich auch in Schweden bemerkbar machle, erhelll nun gerade aus den Varianweniger glaubhaft erscheint, da es scbwer zu entsprechend dem kaufmännischen Interesse an .Sielu' hioriil)!'!' oln'ii .S. 44. ,')3 uiui 11'.) I’.

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