196 Niveau stånden als das J.L., nahm nian betr. »inlax be« (Hinferlegung) auch einen anderen Standpunkt ein. Dieses sollte von der Pfändung ausgenommen werden, wenn Zeugen dafiir vorhanden waren. dass es zur Verwahrung iibergeben worden war.'^^ Nacb dieser Untersuchung des Hintergrundes von J.L. 11:69 ist es möglich. Matzens e-contrario-l)eutung näher zu beurteilen. Xach Matzen sollte das Statut zeigen, dass die allgemeine Regel die Zuriicknahme anvertrauten Gutes gestattete, wenn dieses dem Vertrauensinann bei -»Retsforfolquimj^ genonnnen worden war. Die Situationen, die ausserhalb des Statuts liegen könnten und bei denen die Vindikation anvertrauten Gutes gesebehen kiinnte, waren indessen nur diejenigen. wo Fahrbabe jeinandem anvertraut worden war, der später verurteilt worden war, worauf man das betreltende Gut bei Plandung in Anspruch genommen batte. Denn sollte iiberhaupt jemand in dieser Form gepfändet werden kiinnen, so musste er es unterlassen haben, das Urteil zu ertiilleii. Diese Unterlassung bewirkte die Verhängung der Dreimarkbusse. was besagte, dass der Betretfende verurteilt war. Die Vollstreekung konnte dann entweder durch den königlichen Bevollmächliglen zwecks Eintreibung einer Busse fiir den König ertolgen oder auch durch den privaten Kläger auf Grund der Genehmigung. Xam zu nehmen. J.L. 11:69 deckte 1'olglich alle Fälle von »Betsforiolgning«, ausser möglicherweise gerade die vorgenannten Situationen. Es fragt sich nun, ob das Statut in Wirklichkeit nicht auch diese deckte. Der Wortlaut der Satzung war insofern unklar, als nicht mit voller Deutlichkeit ausgesagt wurde, dass einem später Verurteilten anvertrautes Gut nicht unter dieselbe fiel. Der Fall, an den man —dem Wortlaut nacb zu urteilen —in erster Linie dachte, war jedoch der, dass das Gut nach der Verurteilung zur Dreimarkbusse anvertraut worden war.^^ Dies scbliesst nicht aus, dass die Satzung sich auch auf vor der Verurteilung anvertrautes Gut bezogen haben k(inn. Das Interesse, die Vollstreekung wirksam zu machen, war hier ja dasselbe. Die Motivierung, die im ersten 33 .Siehe l'.L.. hm.B. VIII: 3. •’ .So deulet auch Skaulrup im Kommentar zu seiner Edition des .I.L.. S. 197, das .Statut. .Siehe auch D.G.Ll. IV, S. 14().
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